AOK-Rabattverträge

Entscheidung in Stuttgart

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Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg entscheidet morgen in öffentlicher mündlicher Verhandlung über die AOK-Rabattverträge. Nach monatelangem Rechtsstreit könnte es sich in Stuttgart diesmal wirklich um den "Showdown" handeln: Sollten die Sozialrichter den AOK-Verträgen einstweiligen Rechtsschutz bis zur Klärung der Hauptsache gewähren, wird die AOK Baden-Württemberg die Zuschläge zu den bislang blockierten 60 Wirkstoffen wahrscheinlich so schnell wie möglich erteilen und die Verträge umsetzen. Gegen des Beschluss des LSG im Eilverfahren könnte keine Partei mehr Rechtsmittel einlegen.

Das Sozialgericht Stuttgart hatte der Kasse einen solchen vorübergehenden Schutz zugestanden. Damit habe das Sozialgericht in der Frage der Rechtmäßigkeit die Entscheidung in der Hauptsache quasi vorweggenommen, erklärte ein Sprecher des LSG gegenüber APOTHEKE ADHOC. Dagegen hätten die Bezirksregierung Düsseldorf und die Bundesregierung, vertreten durch das Bundeskartellamt, sowie beigeladene Pharmafirmen Beschwerde eingelegt.

„Normalerweise gibt es in solchen Fällen einen Stuhlentscheid“, erklärte der Sprecher. Mit der Anhörung werde allen Beteiligten noch einmal die Gelegenheit gegeben, sich zur Sache zu äußern. Möglicherweise suchten die Parteien aber auch einen Vergleich. Dies sei aber reine Spekulation, betonte der Sprecher. Die Verhandlung ist für den Vormittag angesetzt, eine Entscheidung ist noch am gleichen Tag zu erwarten.

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