Von 2010 an sollen die Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung besser von der Steuer absetzbar sein. Dies hat das Bundeskabinett im Rahmen eines Entlastungspakets für Arbeitnehmer und Familien beschlossen. Die Maßnahmen, die auch eine Erhöhung des Kindergeldes sowie die Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung von 3,3 Prozent des Bruttolohns auf 2,8 Prozent umfassen, haben nach Angaben aus der Koalition bis 2010 ein Volumen von 12 Milliarden Euro.
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