Entlassmanagement

Klinikrezept: Notfalls übers Schiedsamt

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Berlin -

Entlassrezepte sollte es eigentlich schon zum Anfang des Jahres geben, so sah es zumindest das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) vor. Doch bis es soweit ist, kann es noch dauern. Krankenhäuser, Ärzte und Krankenkassen haben sich bislang nicht auf einen Rahmenvertrag einigen können. Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), hat beim DAV-Wirtschaftsforum angekündigt, notfalls das Schiedsamt anzurufen.

Mit dem GKV-VSG wurde geregelt, dass Kliniken im Rahmen des Entlassmanagements Arznei- und Hilfsmittel verordnen und Krankenscheine für bis zu sieben Tage ausstellen dürfen. Das Gesetz trat zwar schon im vergangenen Jahr in Kraft. Doch damit Klinikärzte Entlassrezepte ausstellen können, ist noch mehr nötig: GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die DKG müssen sich auf einen Rahmenvertrag verständigen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte sich bereits mit der Umsetzung befasst und Mitte September einen Entwurf zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) vorgelegt. Dieser wurde im Dezember mit einigen kleinen Änderungen beschlossen und Mitte März veröffentlicht. Klinikärzte dürfen demnach zwar Rezepte ausstellen, müssen aber zuvor prüfen, ob überhaupt eine Verordnung nötig ist. Denn bevorzugt sollen sie Arzneimittel mitgeben. Das sieht Baum kritisch: „So viele Rezepte wie möglich, so wenig Mitgaben wie nötig“, sollte die Devise sein.

Die Verordnung soll auf einem Muster-16-Rezept erfolgen. Wichtig ist ein Hinweis auf das Entlassmanagement beziehungsweise eine Versorgung nach §39 Sozialgesetzbuch (SGB V), denn die Rezepte sind nur drei Werktage gültig. Das gilt auch für T-Rezepte, die normalerweise sechs Tage lang beliefert werden dürfen.

Ist das Rezept nicht richtig ausgestellt, muss der Patient zurück ins Krankenhaus, um es ändern und abzeichnen zu lassen. Die von der ABDA vorgeschlagene Möglichkeit, Änderungen oder Ergänzungen nach Rücksprache mit dem Arzt in der Apotheke vorzunehmen, wurde vom G-BA nicht aufgegriffen.

Wie genau diese Vorgaben umgesetzt werden, müssen nun Ärzte, Kassen und Kliniken festlegen. „Wir kommen damit in den Bereich der niedergelassenen Ärzte“, verdeutlichte Baum. Und damit gebe es Spannungen und Problemlagen – fast noch mehr zwischen Kliniken und niedergelassenen Ärzten als zwischen Kliniken und Krankenkassen. „Ich sehe da noch kein Ende.“

Laut Baum ist der Vertrag bereits in wesentlichen Punkten ausformuliert. Alle Aspekte seien benannt und besprochen. Aus Sicht der Kliniken gibt es einige Punkte, die noch diskutiert werden müssen: Zunächst sei da der Kreis der Patienten, die ein Recht auf ein Entlassmanagement hätten. Aus Sicht der Kassen und der Ärzte sollten das alle sein, so Baum. Aus Sicht der Kliniken sollte diese umfassende Betreuung nur dann durchgeführt werden, wenn es den Bedarf gibt. Bei einer Frau, die ohne Probleme ihr Kind zur Welt bringt und das Krankenhaus verlässt, sei zum Beispiel kein Entlassmanagement nötig, verdeutlichte Baum.

An anderer Stelle sei die Diskussion inzwischen verkrampft, beschreibt der DKG-Chef und erklärt: Auf den Entlassdokumenten müsse aufgedruckt sein, welcher Arzt verantwortlich sei, und dieser Arzt müsse Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr erreichbar sein – wo Kliniken doch rund um die Uhr geöffnet seien. Die Krankenkassen müssten hingegen keinen einen Verantwortlichen benennen und nur während der „üblichen Öffnungszeiten“ erreichbar sein. An dieser Stelle wünscht sich Baum einen partnerschaftlicheren Umgang miteinander.

Außerdem sieht Baum Konflikte an der Grenze zwischem dem ambulanten und stationären Bereich, etwa bei der Kennzeichnung der Rezepte. Aus Sicht der Kliniken muss es ausreichen, die Kennzeichnung des Krankenhauses oder der Fachabteilung anzugeben. Eine genaue Identifizierung der einzelnen Ärzte lehnt Baum ab. „Wir als Krankenhaus arbeiten als Institution mit Facharztleitung und eben nicht als persönlich zugelassene Ärzte“, betonte er. Er befürchtet, dass eine individuelle Kennzeichnung dafür missbraucht werde, hinterher zu behaupten, ein Patient sei von keinem Facharzt behandelt worden.

Der Gipfel ist für Baum aber, dass jeder Arzt im Krankenhaus eine lebenslange KV-Arzt-Nummer verpasst bekommen solle. Jeder Assistenzarzt in Weiterbildung müsste dann bei der KV angemeldet werden. „Das ist ein Schritt in Richtung Zwangsmitgliedschaft, und deshalb müssen Sie akzeptieren, dass wir den Namen und die Telefonnummer des Arztes nicht angeben werden“, sagte Baum in Richtung der Apotheker.

Schließlich wehrt sich Baum dagegen, dass den Kliniken die IT-Normen des KV-Systems übergestülpt werden sollen. „Wahrscheinlich geht es ihnen um die Lizenzeinnahmen, mit denen wir die Truppe dann auch noch finanzieren sollen“, frotzelte er.

Indem diese Dinge gefordert würden, mache man es unmöglich, das Verfahren schnell in die Praxis zu bringen, so Baum. „Daher bleibt uns nichts anderes übrig, als in den nächsten Wochen das Schiedsamt anzurufen.“ Noch habe er die Hoffnung zwar nicht aufgegeben, dass sich die Partner einigen, und dann könne es schnell losgehen – aber es sei schwierig, vom derzeitigen Stand wegzukommen.

Immerhin, ein Ende ist in Sicht. Da sich der Gesetzgeber die Möglichkeit gegeben habe, selbst die Schiedsstelle anzurufen, könnten die Debatten nicht ewig vertagt werden. Dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) diese Möglichkeit noch nicht genutzt hat, ist aus Sicht von Baum ein Zeichen dafür, „dass selbst der Gesetzgeber anerkennt, dass wir noch etwas Zeit brauchen“.

Keine Probleme sieht Baum bei der Kennzeichnung der Muster-16-Rezepte, etwa durch einen Stempel. Und auch bei Korrekturen bliebe alles beim Alten, da die Verordnungen genauso behandelt würden wie die Rezepte von niedergelassenen Ärzten. „Auch an dieser Stelle müsste die Sache für Sie halbwegs befriedigend gelöst worden sein.“

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