Müller für Förderung von MVZ und Primärversorgungszentren

„Entkernt“: Kritik am GVSG

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Berlin -

Der Bundestag berät diese Woche über eine überarbeitete Fassung des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG). So soll die Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen doch noch vor der Bundestagswahlbeschlossen werden können. Allerdings seien zentrale Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der aktuellen Fassung gestrichen worden, kritisiert Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller (parteilos).

Bei der aktuellen Fassung handle es sich um einen stark abgespeckten Entwurf des GVSG, erklärte Müller. Zwar begrüße sie die seit Langem angekündigte Entbudgetierung der Hausärzte, kritisiere jedoch zugleich, dass die Bundesregierung kurzfristig andere zentrale Maßnahmen aus dem Gesetzentwurf gestrichen habe.

In seiner jetzigen Fassung werde das Gesetz nicht zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in den Kommunen beitragen. Viele wichtige Maßnahmen und Instrumente, auf die sich Bund und Länder bereits verständigt hätten, seien gestrichen worden. „Von den angekündigten ‚weitreichenden‘ Strukturveränderungen durch eine bessere Zusammenarbeit aller Akteure der Gesundheitsversorgung und den Kommunen in Richtung sektorenübergreifender Versorgung ist nichts mehr enthalten“, erklärt Müller.

Primärversorgungszentren und MVZ

„Die Gesundheitsversorgung steht vor einem Wandel. Wir brauchen einen stärkeren Mix aus ambulanten und stationären Leistungen an einem Ort. Die Zukunft wird die ‚stambulante‘ Versorgung sein. Dafür brauchen wir den vollen Instrumentenkoffer“, so Müller. Für neue und zukunftsweisende Wege der Gesundheitsversorgung gehörten dabei Primärversorgungszentren und Medizinische Versorgungszentren (MVZ). Gerade in dünn besiedelten ländlichen Regionen könnten sie die Gesundheitsversorgung sichern, so Müller.

In Primärversorgungszentren arbeiteten Angehörige unterschiedlichster Gesundheitsberufe eng zusammen und böten den Bürgerinnen und Bürgern so eine umfassende medizinische Betreuung. Je nach regionalem Bedarf könnten neben hausärztlicher auch pädiatrische, gynäkologische, psychotherapeutische und weitere medizinische Grundversorgung angeboten werden, so Müller.

„Kommunale Medizinische Versorgungszentren müssen leichter gegründet werden können“, fordert Müller. Das sei besonders für die ambulante medizinische Versorgung auf dem Land entscheidend. Viele Ärztinnen und Ärzte würden für ihre Praxis keine Nachfolger finden, MVZ seien eine Alternative zur Einzelpraxis, erklärt sie.

„Ein MVZ ist eine zugelassene, ärztlich geleitete Einrichtung, in der Ärzte als Angestellte oder Vertragsärzte tätig sind. Das ist für viele junge Ärztinnen und Ärzte attraktiver. Seit 2015 können auch Kommunen ein MVZ gründen und damit aktiv die Versorgung in der Region verbessern. Diese Möglichkeit muss gestärkt werden“, erklärt Müller.

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