Zwölf Staaten aus dem Pazifikraum haben das Handelsabkommen TPP (Trans-Pacific Partnership) hinter verschlossen Türen ausgehandelt. Am Wochenende veröffentlichte die Plattform Wikileaks das Kapitel über geistige Eigentumsrechte aus dem bis dahin geheimen Abkommen. Die Whistleblower decken damit Beschränkungen, die bald die Generikamärkte treffen dürften.
Das 64-seitige Papier offenbart laut Wikileaks weitreichende Effekte auf den Handel mit Medikamenten, aber auch auf Internetdienstleistungen, biologische Patente und Grundrechte. Der Text stammt vom 5. Oktober. Obwohl die Verhandlungen abgeschlossen sind, sollte er offenbar unter Verschluss gehalten werden.
Laut Peter Maybarduk von der Nichtregierungsorganisation „Public Citizen“ sollen durch TPP die Patentregeln erweitert und verschärft werden. Dies könne den Handel mit Generika hinauszuzögern und die Preise hoch halten. „Die neuen Monopolrechte für große Pharmaunternehmen würden den Zugang zu Medikamenten in TPP-Staaten beschränken.“ TPP werde daher Leben kosten, so die Einschätzung des Leiters der Kampagne „Global Access to Medicines“.
Unterzeichner des Handelsabkommens sind Vietnam, Peru, Mexiko, Malaysia, Japan, Kanada, Australien, die USA, Neuseeland, Chile und Brunei. Den Herstellern insbesondere aus den USA ist der unzureichende Umgang mit Patentrechten seit Jahren ein Dorn im Auge. In Indien wurde es Pharmafirmen in den 1970er Jahren erlaubt, patentgeschützte Produkte herzustellen, solange der Produktionsprozess nicht geändert wird. Diesen Vorsprung nutzten die Hersteller nicht nur für die kostengünstige Versorgung indischer Patienten, sondern auch für die Expansion ins Ausland. Ein Freihandelsabkommen mit den USA beendete vor einigen Jahren diesen Wettbewerbsvorteil.
1970 hatte sich das Unternehmen erfolgreich für eine Regelung stark gemacht, nach der indische Hersteller patentgeschützte Produkte herstellen durften, solange der Produktionsprozess nicht geändert wurde.
TPP ist nicht das erste Handelsabkommen, das wegen Einschränkungen des Generikahandels in der Kritik stand. Auch bei den Verhandlungen des Anti-Counterfeiting Trade Agreement“ (ACTA) zwischen den USA, der EU und neun weiteren Staaten wurden Befürchtungen laut, dass der Zugang zu günstigeren Arzneimitteln eingeschränkt werden könnte. Das Handelsabkommen scheiterte letztendlich, da das EU-Parlament das Abkommen im Juli wegen des großen internationalen Protests ablehnte.
Mit TTIP (Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft) verhandelt die EU derzeit über ein neues Freihandelsabkommen mit den USA. Die Verhandlungspartner wollen Zölle und andere Handelsbeschränkungen zwischen Staaten abschaffen. Während die Hersteller auf Erleichterung hoffen, stößt das Vorhaben besonders in der deutschen Bevölkerung auf Ablehnung. TTIP-Gegner, die am Wochenende in Berlin auf die Straße gingen, warnen vor einer Aushöhlung europäischer Regeln und dem Niedergang ökologischer und sozialer Standards.
Das Abkommen wird seit fast anderthalb Jahren hinter verschlossenen Türen verhandelt. Befürchtungen der Apotheker, mit TTIP könne es letztendlich eine Liberalisierung durch die Hintertür geben, trat ein EU-Sprecher bisher entschieden entgegen. „Das geplante Handelsabkommen TTIP wird, wie jedes Abkommen, das wir verhandeln, den Vorgaben des Apotheken- und Arzneimittelgesetzes voll Rechnung tragen“, so das Versprechen. Nicht gerüttelt werde am Fremd- und Mehrbesitzverbot: So dürften auch nach Abschluss des Abkommens nur natürliche Personen und keine Kapitalgesellschaften eine Apotheke betreiben. Die Inhaber müssten ortsansässig sein, um eine Betriebserlaubnis zu erhalten oder eine Apotheke zu eröffnen.
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