Engpasspauschale: Anhörung im Gesundheitsausschuss Lilith Teusch, 20.02.2024 11:27 Uhr
Am Mittwoch geht es im Gesundheitsausschuss des Bundestags unter anderem um das Apothekenhonorar und die Engpasspauschale. Die Unionsfraktion hatte einen Antrag gestellt, der unter dem Motto „Arzneimittelversorgung sicherstellen – Versorgungssicherheit gewährleisten“ steht.
Die Lieferengpässe des letzten Jahres haben gezeigt, wie angespannt die Versorgungssituation im Gesundheitssystem ist. Auch das Engpass-Gesetz (ALBVVG) hat bisher nicht zu einer Entspannung der Situation geführt. Am 14. November stellte die Unionsfraktion daher einen Antrag zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit. Insbesondere den Apotheken wird in dem Antrag eine entscheidende Rolle für Versorgungssicherheit eingeräumt – die besser honoriert werden müsse.
Abda und Noweda geladen
Am Mittwoch findet dazu eine Anhörung statt. Auf der Liste der geladenen Sachverständigen finden sich neben den Herstellerverbänden BAH, VfA und Pro Generika sowie GKV-Spitzenverband, AOK, TK und PKV-Verband auch die Abda, die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) sowie der Großhandelsverband Phagro und die Noweda. Zudem ist mit Dr. Edgar Gräf der Schulleiter der PTA-Schule in Kulmbach als Sachverständiger namentlich geladen.
Kritik am ALBVVG
Während die Stellungnahmen noch auf sich warten lassen, hat Pro Generika sich bereits kritisch zum ALBVVG geäußert. „Weder das Lieferengpass-Gesetz noch die Pharmastrategie sind geeignet, das Problem des Arzneimittelnotstandes zu lösen. Das zeigen die aktuellen Engpässe bei Antibiotika oder HIV-Medikamenten. Alle bisherigen Schritte waren kleine Pflaster auf große Probleme. Was es jetzt braucht, ist eine Versorgungsstrategie“, so Geschäftsführer Bork Bretthauer.
Kein Rabatt bei Engpässen
Insbesondere der Kostendruck belaste die Hersteller und dränge sie aus dem Markt. So regle das ALBVVG lediglich 1 Prozent der Arzneimittel, habe die Generika nicht im Blick und stärke die hiesige Produktion nicht. Dabei würden Generika im ambulanten Bereich bei den benötigten rezeptpflichtigen Medikamenten den größten Anteil ausmachen. Die Vorgaben für die Diversifizierung von Lieferketten müssten für alle Rabattverträge und im gesamten Generikamarkt gelten, so die Forderungen.
Generika- und Herstellerrabatt dürften bei den engpassgefährdeten Arzneimitteln nicht weiter zur Anwendung gebracht werden. Um den Unternehmen mehr Planungssicherheit zu gewährleisten, solle bei den durch BfArM-Verfahren identifizierten versorgungskritischen und engpassgefährdeten Arzneimitteln die Möglichkeit bestehen, diese umfassend von preissenkenden Maßnahmen auszunehmen. Die Dauer soll hier zudem von zwei auf fünf Jahre erhöht werden und unter Umständen sollen die Preise auch über 50 Prozent erhöht werden können.
Auch müsse das Festbetragssystem grundlegend überarbeitet werden. Pro Generika fordert zudem eine halbjährige Inflationsanpassung für alle Generika und die Aufhebung der gesetzlichen Vorgabe der Substitution von Biologika in der Apotheke.
Von Engpass zu Engpass
„Die Produktion von lebenswichtigen Arzneimitteln muss sich wieder lohnen. Lockerungen dürfen nicht nur für Kinderarzneimittel gelten, sie müssen auf alle engpassgefährdeten Medikamente ausgedehnt werden. Solange wir keine Strategie entwickeln, stolpern wir weiter von Engpass zu Engpass.“