Engpass-Prämie: Abda fordert 21 Euro statt 50 Cent Patrick Hollstein, 28.02.2023 15:15 Uhr
Mehr Freiheiten, mehr Geld: Die Abda übt Kritik am geplanten Generika-Gesetz von Karl Lauterbach. Angesichts anhaltender Lieferengpässe bei Arzneimitteln bräuchten die Apotheken mehr Entscheidungsspielraum bei der Abgabe von vorrätigen Medikamenten und einen angemessenen Ausgleich als Honorierung für den entstehenden Aufwand. Zudem müssen Apotheken im Notfall auch eigene Rezepturen und Defekturen anfertigen dürfen, heißt es in der Stellungnahme zum Referentenentwurf.
Der Entwurf zum Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) bekämpft die Probleme laut Abda keineswegs an der Wurzel; somit werde auch nicht die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicherstellt.
„Wir begrüßen, dass sich die Politik endlich den Lieferengpässen zuwendet. Der vorgelegte Gesetzentwurf ist aber nicht geeignet, das Problem verlässlich und patientengerecht zu lösen“, sagt Abda-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening: „Es fehlen Entscheidungsspielräume, die es den Apotheken rechtssicher ermöglichen, die Versorgung der Bevölkerung aufrecht zu erhalten, wie dies in den vergangenen Corona-Jahren möglich war. Der hohe Personalaufwand wird im Referentenentwurf nicht annähernd berücksichtigt. Hier muss dringend nachgebessert werden.“
Overwiening weiter: „Die Apotheken haben während der Corona-Pandemie immer wieder belegt, dass sie die Versorgung der Bevölkerung auch unter extremen Voraussetzungen verlässlich bewältigen. Für die Apotheken sind klare Rahmenbedingungen, mehr Bewegungsspielraum und ein angemessener Engpass-Ausgleich für den Mehraufwand zwingend erforderlich.“
Für das Management von Lieferengpässen seien selbst bei zurückhaltenden Schätzungen mindestens sechs Stunden pro Woche pro Apotheke nötig. Der Gesamtaufwand pro Jahr in allen 18.000 Apotheken betrage demnach 5,62 Millionen Stunden. Bei Arbeitgebervollkosten für pharmazeutisches Personal in Höhe von 75,91 Euro pro Stunde ergeben sich laut Abda Kosten in Höhe von 425 Millionen Euro pro Jahr. Bei etwa 20 Millionen Fällen pro Jahr, bei denen die Apotheken eine Nichtverfügbarkeit dokumentieren müssen, ergebe sich ein Zuschlag von 21 Euro, den die Abda für jeden Austausch fordert.