Gesetz gegen Lieferengpässe verzögert sich Hanna Meiertöns, 02.02.2023 10:01 Uhr
Im Dezember hatte Karl Lauterbach (SPD) sein Eckpunktepapier gegen Lieferengpässe vorgelegt. Der Referentenentwurf war für Januar angekündigt worden, diese Frist hat der Bundesgesundheitsminister nicht einhalten können.
Laut einer Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) wird sich der Entwurf noch weiter verzögern: „Mit einem Referentenentwurf zur Umsetzung der Eckpunkte zur Vermeidung von Lieferengpässen von Arzneimitteln wird im 1. Quartal 2023 zu rechnen sein.“ Man gehe im Februar in die Abstimmung mit den Ressorts.
Das Eckpunktepapier enthält neben einer Verstetigung der gelockerten Abgaberegelungen während der Corona-Pandemie auch eine Aufwandspauschale für die Apotheken: Eine Rücksprache mit Arzt oder Ärztin, die aufgrund der Lieferengpässe anfällt, soll jeweils mit 50 Cent vergütet werden. Außerdem sollen Patient:innen die zusätzlichen Zuzahlungen bei Auseinzelung oder Stückelung erlassen werden.
Auch die Krankenkassen werden ins Visier genommen: Zukünftig sollen Kinderarzneimittel von den Rabattverträgen ausgenommen, Festbeträge bei anderen Arzneimitteln angepasst werden und die Grenze der Zuzahlungsbefreiung bei Festbeträgen auf 20 Prozent unter Festbetrag angehoben werden.
Neben der Diversifizierung von Lieferketten und der Einführung von Standortkriterien bei der Versorgung sollen auch Strukturen geschaffen werden, die zur frühzeitigen Erkennung und Vermeidung von Versorgungsengpässen dienen.