Antrag im Bundesrat

Engpässe: Apotheken sollen auf Vorrat importieren

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Berlin -

Weil die bisherigen Maßnahmen gegen Engpässe aus ihrer Sicht unzureichend sind, haben Baden-Württemberg und Bayern im Bundesrat einen Antrag eingebracht, mit dem zusätzliche Lockerungen vorgeschlagen werden. Ein wichtiger Punkt sind Einzelimporte – diese sollen für die Apotheken erleichtert werden, auch was das finanzielle Risiko angeht.

„Die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln weist bekanntermaßen zunehmend Defizite auf“, heißt es im Antrag. „Ein großes Problem stellen Lieferengpässe bei Arzneimitteln der Grundversorgung wie Säften gegen Schmerzen und Fieber bei Kindern dar.“ Damit sich eine Situation wie im Winter 2022/2023 nicht wiederhole, müssten Regelungen an verschiedenen Stellen angepasst werden. Baden-Württemberg und Bayern machen dem Bundesrat diesbezüglich folgende Vorschläge.

Flexibilität bei Importen

Die Regelungen zum Import von Arzneimitteln müssten flexibler, rechtssicherer und unbürokratischer werden, sowohl für den Großhandel als auch für Apotheken. Entsprechend soll die Regelung bei Einzelimporten ausgeweitet werden. Derzeit dürfen nur Krankenhausapotheken hier vorübergehend auf Vorrat importieren. Das soll nach Auflassung der Länder auf öffentliche Apotheken ausgeweitet werden. Außerdem müsse sichergestellt werden, dass Großhandel und Apotheken keinen wirtschaftlichen Schaden erleiden, wenn sie „im Sinne der Sicherstellung der Arzneimittelversorgung handeln“. Entsprechend soll die Möglichkeit geschaffen werden, die auch später noch abverkaufen zu können.

Flexiblere Austauschmöglichkeiten

Die Länder verweisen auf die während der Pandemie geltenden Regelungen, um Austauschmöglichkeiten nicht vorrätiger Arzneimittel flexibler zu gestalten. Diese endeten aber mit dem 31. Juli letzten Jahres und seien im Engpassgesetz (ALBVVG) nur eingeschränkt wieder aufgenommen worden. Die Länder schlagen vor, dass im Fall, dass ein benötigter Wirkstoff nicht verfügbar ist, dieser mit Absprache des Arztes auch durch einen nicht auf der Substitutionsausschlussliste stehenden Wirkstoff ersetzt werden dürfte.

Um die insbesondere Kinder und Jugendliche besser versorgen zu können, sollen auch Apotheken, die die Produktionskapazitäten haben, außerdem mit einer Standardzulassung auf unbürokratische Weise „Fiebersäfte“ und „Fieberzäpfchen“ herstellen und in Verkehr bringen dürfen.

Anreize für Produktion innerhalb der EU

Um die Abhängigkeit von Lieferketten zu reduzieren, soll der europäische Markt gestärkt werden. Die Länder schlagen hier die Verlängerung von Rabattverträgen vor. Außerdem müsse das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz so angepasst werden, dass es Innovationen nicht im Weg stünde. Eine alleinige Fokussierung auf den Preis der Wirkstoffe würde die Verlagerung zu Wirkstoffherstellern in Drittstaaten befeuern.

24. Oktober letzten Jahres veröffentlichte die EU-Kommission eine Mitteilung zu Maßnahmen gegen Lieferengpässe, worin auch die gemeinsame Beschaffung von Arzneimitteln vorgesehen war. Die Bundesregierung solle eine nationale Strategie im Einklang mit den Plänen der EU entwerfen.

Die Länder fordern den Bundesrat auf, ihren Antrag in die Sitzung am 22. März aufzunehmen und ihn anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

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