Engelen sagt Nein zum Boni-Deckel Lothar Klein, 14.12.2018 12:22 Uhr
In den Geschäftsstellen von Kammern und Verbänden melden sich in diesen Tagen mehr um ihre Zukunft besorgte Apotheker als sonst. Sie wollen wissen, wie es mit dem von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgestellten Plan zur Zukunft der Apotheken weitergeht. Konkrete Fragen richten sich an den angekündigten Boni-Deckel. Gelten 2,50 Euro pro Rezept oder pro Rx-Arzneimittel? Die Kammer Nordrhein hat jetzt auch einen Brief an ihre Mitglieder geschrieben. Für Präsident Lutz Engelen ist die Sache klar: Er lehnt Spahns Plan B ab.
Selbstverständlich werde sich die Apothekerkammer Nordrhein „weiter konstruktiv an der Diskussion zur Ausgestaltung einer zukunftsgerichteten heilberuflich orientierten Arzneimittelversorgung innerhalb der ABDA und mit der Politik beteiligen“, so Engelen. Eine erste rechtliche Bewertung durch einen anerkannten externen Experten sei jedoch eindeutig: „Dem Eckpunktepapier ist in Bezug auf die angestrebte Bonusregelung für ausländische Versandapotheken die Rechtswidrigkeit ins Gesicht geschrieben.“
Allerdings verdammt auch die Kammer Nordrhein Spahns Plan B nicht vollständig. Als freiberufliche und unabhängige Apotheker begrüße man „ausdrücklich die zielgerichteten Vorschläge zur Verbesserung der pharmazeutischen Versorgungssituation und zur Stärkung der flächendeckenden Versorgung“. Dazu trügen insbesondere die vorgeschlagenen zusätzlichen Mittel für die Einführung von pharmazeutischen Dienstleistungen bei, mit denen dringender Versorgungsbedarf der Bevölkerung im Bereich Arzneimitteltherapiesicherheit und Prävention durch niederschwellige Angebote der Apotheken gedeckt werden könnten.
Auch die geplante Stützung des Nacht- und Notdienstfonds (NNF) sowie die bessere Vergütung der Versorgung mit Betäubungsmitteln begrüßt die Kammer. Und die Einbindung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) in § 129 Sozialgesetzbuch (SGB V) zur Stärkung des sozialen Charakters der Preisbindung sei das richtige Signal zur Sicherung des einheitlichen Arzneimittelpreises für verschreibungspflichtige Arzneimittel in Deutschland.
Abgelehnt wird jedoch der Vorschlag, ausländischen Versandapotheken die Gewährung von Boni bis zu 2,50 Euro je abgegebener Packung durch deutsches Recht gesetzlich zu legitimieren: „Dem einheitlichen Arzneimittelpreis, der Versorgungsgerechtigkeit für alle Bürgerinnen und Bürger in unserem solidarisch finanzierten Gesundheitssystem schafft, der für die gesundheits- und sozialpolitische Ausgestaltung unserer Arzneimittelversorgung zentrale Bedeutung besitzt, würde der Todesstoß versetzt!“
Der Kammervorstand habe sich am 12. Dezember intensiv mit dem Eckpunktepapier befasst und in seiner mehrstündigen Sitzung eine ausführliche pharmazeutische, rechtliche und berufspolitische Bewertung vorgenommen. „Das Ergebnis ist ebenso klar wie einstimmig: Die Verankerung einer Boni-Gewährung in einem deutschen Gesetz für ausländische Versender wird abgelehnt!“, so Engelen in dem Mitgliederschreiben.
Spahn hatte am Dienstag in der ABDA-Mitgliederversammlung seinen Plan B konkretisiert und acht Punkte vorgelegt. Statt des Rx-Versandverbotes bietet Spahn unter anderem die Verdoppelung des Not- und Nachtdienstfonds auf 32 Cent je Rx-Packung an. Außerdem sollen die Kassen je Rx-Packung zusätzlich 32 Cent in einen Topf einzahlen, aus dem die Apotheken Geld für noch zu definierende Präventionsangebote und für AMTS bezahlt erhalten. Der geplante Boni-Deckel von 2,50 Euro ist an eine Marktanteilsgrenze gekoppelt: Wenn der Rx-Versandhandelsanteil über 5 Prozent steigt, soll der Boni-Deckel überprüft werden. Durch Änderung in der AMPreisV soll die BtM-Vergütung um 15 Millionen Euro erhöht werden.