Arztpraxen mit besonders hohem Energieverbrauch sollen zusätzliche Kosten erstattet bekommen. Auf eine entsprechende Sonderregelung hat sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit dem GKV-Spitzenverband geeinigt. Auch Ergo- und Psychotherapeuten bekommen mehr Geld.
Anspruchsberechtigt sind laut KBV solche Praxen, die in den Bereichen Radiologie, Strahlentherapie und Dialyse Positionen nach Gebührenordnung abrechnen und die für ihre medizinischen Geräte und Apparaturen extrem viel Strom benötigen. Sie erhalten zusätzlich zu den staatlichen Hilfen Mehrkosten erstattet, wenn diese über 500 Euro im Quartal betragen und der Strompreis in ihrer Praxis überdurchschnittlich hoch ist.
Konkret beträgt der durch den Bewertungsausschuss festgelegte Referenzpreis 29 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Liegt der Strompreis einer Praxis darüber, wird ein Großteil dieser Mehrausgaben von den Krankenkassen übernommen. Abgezogen werden Entlastungsbeträge insbesondere aus der Strompreisbremse sowie ein praxisindividueller Anteil für Privatversicherte. Der Eigenanteil der Praxis an den Mehrkosten beträgt fünf Prozent.
„Mit der Sonderregelung können Härtefälle in den besonders energieintensiven Fächern abgemildert werden“, kommentierte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen. Eine Ausweitung auf weitere Fachgruppen sei nicht verhandelbar gewesen. Auch eine Ausgleichzahlung für 2022 hätten die Kassen unter Verweis auf staatliche Regelungen zur Strompreisbremse, die ebenfalls alle erst für dieses Jahr wirksam würden, abgelehnt.
Ob eine Verlängerung der Vereinbarung erforderlich wird, wollen die Vertragspartner bis zum 31. Dezember prüfen. Die KBV hatte über Monate mehrfach Hilfen für besonders betroffene Praxen gefordert und sich dazu an die ständigen Bundesministerien sowie den GKV-Spitzenverband gewandt.
Die Praxen geben gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) quartalsweise eine Selbsterklärung zu den zusätzlichen Stromkosten ab. Grundlage für die Bestimmung der zusätzlichen Stromkosten stellen der Stromverbrauch sowie die Stromkosten der Praxis im Abrechnungsquartal dar. Die Details zur Berechnung und Abrechnung der Erstattungsbeträge legen die KVen fest.
Derweil bekommen zwei weitere Berufsgruppen eine höhrere Vergütung ihrer Leistungen: Für Psychotherapeuten wurde die Vergütung um insgesamt 80 Millionen Euro aufgestockt, der Betrag setzt sich zusammen aus 55 Millionen Euro für 2023 und 25 Millionen Euro, die rückwirkend für das zweite Halbjahr 2022 gezahlt werden. Pro Therapeutin oder Therapeut bedeutet dies laut GKV-Spitzenverband ein Plus von circa 1700 Euro pro Jahr. Der Beschluss umfasst auch eine weitere Stärkung der Gruppentherapie, die in der Berechnung der durchschnittlichen Vergütung nun mit einem höheren Anteil berücksichtigt wird. Derzeit haben laut den Angaben knapp 30 Prozent aller Psychotherapeutinnen und –therapeuten die Zusatzausbildung, die zur Gruppentherapie berechtigt.
Ab 1. April steigt die Vergütung im Bereich der Ergotherapie um 9,48 Prozent. Der höhere Preis setzt sich aus der Anpassung um 3,52 Prozent für das Jahr 2022 und aus der Anpassung um 5,96 Prozent für das kommende Jahr zusammen. In die Berechnung eingeflossen sind unter anderem die im Voraus angenommenen Entwicklungen der Gewerbemieten, der Inflation und der Gehaltsentwicklung. Hier wurde die Tarifvereinbarung des öffentlichen Dienstes als Referenz herangezogen. Falls sich diese Faktoren im Laufe des Jahres anders entwickeln als angenommen, wird die Differenz bei der nächsten Anpassung der Preise entsprechend berücksichtigt. Die Vergütungsanpassungen kamen durch die Vermittlung der Schiedsstelle vom 27. Februar zustande. Nachdem alle Vertragspartner zugestimmt haben, können die Vereinbarungen nun in Kraft treten.
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