Pflege und Suizidprävention

Endspurt: Kabinett beschließt Lauterbachs Reformen Lilith Teusch, 18.12.2024 13:44 Uhr aktualisiert am 18.12.2024 14:44 Uhr

Trotz des Ampel-Aus hat Bundesgesundheitsminister Lauterbach heute noch einmal zwei seiner Reformvorhaben durchs Kabinett gebracht. Foto: Andreas Domma
Berlin - 

Auf den letzten Metern möchte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) noch einige Reformvorhaben auf den Weg bringen. Heute hat das Kabinett zwei seiner Gesetzentwürfe verabschiedet: das Pflegekompetenzgesetz und den Gesetzentwurf zur Suizidprävention.

„Pflege kann mehr, als sie bislang darf. Deswegen wollen wir dafür sorgen, dass Pflegefachkräfte ihre Kompetenzen besser einsetzen können und stärker in die Versorgung eingebunden werden als heute“, erklärt Lauterbach nach der Kabinettssitzung. Konkret sieht der Entwurf vor, dass Pflegefachkräfte neben Ärzten eigenverantwortlich mehr Leistungen erbringen dürfen – etwa beim Versorgen von Wunden, Diabetes und Demenz.

Das, so der Minister weiter, würde allen helfen. Pflegefachkräfte würden durch das neue Gesetz in ihrer Arbeit aufgewertet und motiviert, Ärzte entlastet und Pflegebedürftige die professionelle Zuwendung erhalten, die sie benötigten. „Angesichts des steigenden Pflegebedarfs in einer alternden Gesellschaft müssen wir die Kompetenzen gezielt dort einsetzen, wo sie vorhanden sind und gebraucht werden“, so Lauterbach.

Keine Arzneimittelverordnung

Ursprünglich sprach Lauterbach auch von dem Vorhaben, dass Pflegekräfte im Rahmen des Gesetzes auch Arzneimittel verordnen können sollten. Im Entwurf stand hierzu nur, dass die Pflegekräfte „selbständig erweiterte heilkundliche Leistungen in der Versorgung erbringen können“.

Statt um Arznei- geht es laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) nun um Hilfsmittel. „Pflegefachpersonen sollen künftig neben Ärztinnen und Ärzten eigenverantwortlich weitergehende Leistungen als bisher und bestimmte, bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehaltene Leistungen in der Versorgung erbringen dürfen. Insbesondere beim Wundmanagement und beim Management von Diabetes und Demenz, aber auch durch Folge-Verordnungen sollen sie mehr Befugnisse und erweiterte Möglichkeiten bekommen, über Hilfsmittel fachlich zu entscheiden“, heißt vom Ministerium.

Nationale Suizidprävention

Das Kabinett beschloss außerdem einen Gesetzentwurf für einen Ausbau von Unterstützungsangeboten zur Vorbeugung von Suiziden. Kernpunkte sind der Aufbau einer Bundesfachstelle für Suizidprävention und ein Konzept für eine bundesweite Telefonnummer 113 für Betroffene. „10.000 Menschen nehmen sich jedes Jahr bei uns das Leben. Das können wir nicht weiter hinnehmen“, sagte Lauterbach. Nötig sei eine Vernetzung von Beratungsangeboten. „Unser Ziel muss sein, so viele Leben zu retten wie möglich“, sagte der Minister.

„Vortäuschen“ von Handlungsfähigkeit

Das Kabinett hat die Entwürfe nun zwar gebilligt, doch ob die beiden Gesetzte in der knappen Zeit bis zu den Wahlen tatsächlich noch das parlamentarische Verfahren abschließen können, ist fraglich. Der Abgeordnete Ates Gürpinar (Linke) glaubt jedenfalls nicht an eine Umsetzung: „Die Bundesregierung im Wahlkampfmodus: Während der Gesundheitsausschuss Anträge der Opposition absetzt, täuscht Lauterbach Handlungsfähigkeit vor, indem er weiter Gesetzentwürfe präsentiert, die keine Aussicht mehr haben, vom Bundestag beschlossen zu werden.“

Es wäre längst überfällig, dass Pflegekräfte ihre Kompetenzen zur Verbesserung der Versorgung eigenverantwortlich einbringen könnten, so Gürpinar. Wichtiger noch: Die Kompetenzerweiterung müsste mit einer angemessenen Bezahlung einhergehen. „Pflegekräfte dürfen keine Billig-Ärzte sein.“

Lauterbach blickt positiv auf Umsetzung

Lauterbach sagte, beide Gesetze seien schon vor dem Aus der Ampel-Koalition weitgehend geeint gewesen und fänden in weiten Teilen auch Zustimmung in der Opposition. Deswegen seien sie jetzt noch auf den Weg gebracht worden. „Ich bin zuversichtlich, dass wir im Parlament dafür schnell Mehrheiten finden werden – entweder noch in dieser Legislaturperiode oder sehr schnell zu Beginn der nächsten Legislaturperiode.“