Lange haben die Apotheker auf den eMedikationsplan (eMP) gewartet. Im Januar 2020 geht es richtig los: Im Kammerbezirk Westfalen-Lippe läuft der Feldtest zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur via Konnektor, SMB-C und Heilberufeausweis (HB). Getestet werden das Notfalldatenmanagement und der eMP. Der Test dauert acht Wochen. Die Federführung hat die Compugroup Medical (CGM) übernommen. Der bundesweite Rollout der neuen Funktionen soll direkt im Anschluss an den achtwöchigen Feldtest beginnen.
Laut Stefan Lammers, Projektleiter des Testlaufs bei der Apothekerkammer Westfalen-Lippe, nehmen 75 Arztpraxen, davon eine Notfalldienstpraxis, 15 Apotheken und ein Krankenhaus teil: „Die wurden so ausgewählt, dass sich Praxen und Apotheken in räumlicher Nähe befinden“. Ausgewählt wurden die Probanden durch CGM, da der Test zunächst mit dem kürzlich von der Gematik zugelassen eHealth-Konnektor von CGM läuft. Der Feldtest findet in den KV-Regionen Münster, Bochum, Ahaus und Bielefeld statt.
Über ein Software-Update wurde der Konnektor KoCoBox MED+ von CGM kürzlich zum ersten eHealth-Konnektor aufgerüstet. Ein Gerätetausch mit einem bereits vorhandenen Konnektor ist nicht erforderlich. Neben CGM Lauer ist auch Pharmatechnik am Feldtest beteiligt, damit zwei Softwareanbieter im Boot sind und der Test nicht nur über CGM läuft. Für die Institutionenkarte SMB-C, die Praxen und Apotheken als zugangsberechtigt zur TI-Infrastruktur ausweist, und dem Heilberufeausweis, stehen zwei Anbieter bereit: Medisign, eine Tochter der Apobank, und D-Trust, eine Tochter der Bundesdruckerei. Apotheken und Praxen können den Anbieter bei der Bestellung über die Apothekerkammern wählen. Nach den herrschenden Regelungen sind die Landesapothekerkammern für die Prüfung der Zugangsberechtigung der Apotheken zur TI zuständig.
Medisign verlangt aktuell 22,50 Euro pro Quartal oder 90 Euro im Jahr für die SMB-C. D-Trust verlangt bis zu 449 Euro für fünf Jahre Nutzungsdauer. Die Kosten sind durch die Betriebskostenpauschale für die TI-Installation abgedeckt. Für die Teilnahme am Testlauf erhalten 15 Apotheken zusätzlich jeweils knapp 3927 Euro Aufwandsentschädigung. Denn mit der Teilnahme am Feldtest ist die Teilnahme an der wissenschaftlichen Evaluation verbunden. Die für Aktualisierung des eMedikationsplans erhält der Apotheker bislang kein zusätzliches Honorar.
Der eMP soll möglichst sämtliche verschreibungspflichtige Arzneimittel enthalten, die der Patient einnimmt, sowie die Selbstmedikation. Dazu werden unter anderem der Wirkstoff, die Dosierung, der Einnahmegrund und sonstige Hinweise zur Einnahme aufgeführt. Patienten haben seit Oktober 2016 Anspruch auf einen sogenannten bundeseinheitlichen Medikationsplan, wenn sie mindestens drei zulasten der Krankenkassen verordnete, systemisch wirkende Medikamente gleichzeitig einnehmen oder anwenden. Die Anwendung muss dauerhaft – über einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen – vorgesehen sein.
Die Einführung des bundeseinheitlichen Medikationsplans hatte der Bundestag mit dem ersten eHealth-Gesetz beschlossen. Ziel ist es, den Patienten bei der richtigen Einnahme seiner Arzneimittel zu unterstützen. Bis jetzt gibt es den Medikationsplan nur auf Papier. Später soll er nicht auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden, sondern auch in die elektronische Patientenakte eingehen. Die elektronische Speicherung der Medikationsdaten ist für den Patienten freiwillig – Anspruch auf die Papierversion hat der Versicherte weiterhin.
Bis Ende September 2020 müssen alle Apotheken an die TI-der Gematik angeschlossen sein. Dafür hat der DAV mit dem GKV-Spitzenverband eine Finanzierungsvereinbarung ausgehandelt: Für die Erstausstattung mit einem eHealth-Konnektor, inklusive zugehöriger gSMC-K Smartcard und zwei stationären eHealth-Kartenterminals (KT) zahlen die Kassen 1362 Euro. Als Aufwandspauschale für die Einrichtung der neuen Technik zahlen die Kassen zusätzlich 1280 Euro. Davon entfallen 896 Euro auf die Installation und Schulung in den Apotheken und eine Pauschale in Höhe von 384 Euro für installationsbedingte Ausfallzeiten und sonstige Aufwände. Zusätzlich gibt es einmalige Betriebskostenpauschalen: Für die SMC-B Smartcard 378,15 Euro und für die HBA-Smartcard 449 Euro. Zudem können quartalsweise Betriebskostenpauschalen für Betrieb und Wartung der Kartenterminal in Höhe von 210 Eure abgerechnet werden.
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