Digitalisierung

eMedikationsplan: Test startet Anfang 2020 Lothar Klein, 05.11.2019 14:58 Uhr

Tempo: Der eMedikationsplan soll Anfang 2020 an den Start gehen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Jahrelang haben die Apotheker auf den elektronischen Medikationsplan gewartet. Jetzt soll es schnell gehen: In den ersten drei Monaten des kommenden Jahres starten Testläufe zum Notfalldatenmanagement (NFDM), zum eMedikationsplan (eMP) und zur sicheren Kommunikation zwischen Leistungserbringern (KOM-LE). Das teilte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf eine Anfrage der FDP-Fraktion mit. Die Testläufe sollen nur wenige Wochen dauern. Anschließend soll der bundesweite Rollout beginnen.

Die Telematikinfrastruktur (TI) stelle die technische Basis für die sichere Vernetzung im Gesundheitswesen dar. Damit erhielten Versicherte und schrittweise alle Leistungserbringer der Gesundheitsversorgung die Möglichkeit, medizinische Daten sicher zu teilen, sicher zu kommunizieren und sicher innovative Anwendungen zu verwenden. „Darauf aufbauend gilt es, medizinische Anwendungen für Versicherte und Leistungserbringer zur Verfügung zu stellen, deren Nutzen für alle greifbar wird“, so die Antwort. Die Gematik habe sich dafür neu aufgestellt und fokussiere sich auf die drei Anwendungen „elektronische Patientenakte, elektronisches Rezept und sichere Kommunikation“. Somit werde der Fortschritt der Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland im Jahr 2021 für alle Versicherten, Ärzte, Zahnärzte, Apotheken und Krankenhäuser im GKV-System erlebbar.

Nach Planung des ersten Zulassungsnehmers würden die Tests für das Notfalldatenmanagement, den eMP und die sichere Kommunikation zwischen Leistungserbringern „innerhalb des ersten Quartals 2020 beginnen und wenige Wochen später abgeschlossen sein“, so das BMG: „Es werden pro Zulassungsnehmer 75 Arztpraxen, 15 Apotheken und ein Krankenhaus an den Feldtests teilnehmen.“ Der Rollout der neuen Funktionen soll laut BMG direkt im Anschluss an die Feldtests beginnen.

Die Notfalldaten und der eMP der gesetzlich Versicherten werden auf der eGK gespeichert. Die elektronische Patientenakte (ePA) werde ebenfalls die Speicherung der Notfalldaten und des eMP in der versichertenindividuell verschlüsselten Akte ermöglichen, so die Antwort. Die Versicherten bestimmten selbst und im Rahmen der gesetzlich definierten Zugriffsrechte, welchen Leistungserbringern sie Zugriff auf ihre ePA erlaubten. Grundvoraussetzung des Zugriffs auf die ePA sei das Vorliegen eines entsprechenden Heilberufs- beziehungsweise Berufsausweises.

Laut Gesetz müssen die durch die Krankenkassen ausgegebenen eGKs mit einer kontaktlosen Schnittstelle ab dem 1. Dezember ausgestattet sein, so das BMG. Spätestens fünf Jahre nach Beginn der Ausgabe von eGKs mit kontaktloser Schnittstelle würden alle Karten ausgetauscht sein. Interessierte Versicherte könnten bereits ab dem 1. Dezember eine eGK mit kontaktloser Schnittstelle von ihrer Krankenkasse anfordern.

Die Krankenkassen oder von ihnen beauftragte Dienstleister entwickelten bereits eine App, mit der der Zugriff auf die ePA ab dem 1. Januar 2021 im Regelbetrieb ermöglicht werde. „Entsprechende Tests werden vor dem 1. Januar 2021 stattfinden“, so das BMG weiter. Die Wahl der unterstützten Betriebssysteme obliege den Kassen. Nach Kenntnissen der Gematik würden insbesondere die Betriebssysteme iOS von Apple und Android von Google unterstützt. Eine Web-Funktion werde bislang von keiner Kasse umgesetzt. Alternative Authentifizierungsverfahren, die den Zugriff auf die ePA ohne eGK erlauben, seien ebenfalls vorgesehen.

Laut Gematik sind aktuell circa 110.000 Konnektoren (Stand Anfang September) an die TI angeschlossen. Eine Aufteilung nach Praxen oder Rechenzentren liegt der Bundesregierung nicht vor.