Arzneimittelzulassung

EMA: Auflagen für den Ex-Chef

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Die europäische Arzneimittelagentur EMA hat ihrem Ex-Chef Thomas Lönngren nach dessen Ausscheiden Auflagen für seine künftigen Tätigkeiten vorgegeben. In den kommenden zwei Jahren darf Lönngren keine Manager-Posten in der Pharmaindustrie übernehmen. Auch mit produktbezogenen Ratschlägen, die in den Aufgabenbereich der EMA fallen, soll er sich zurückhalten. Mit den Mitarbeitern der EMA darf Lönngren zunächst keinen beruflichen Kontakt haben. Grundsätzliche Bedenken gegen die neuen Aktivitäten ihres Ex-Chefs hat die Behörde aber nicht.

Nach Lönngrens Ausscheiden aus der EMA zum Jahreswechsel war Kritik an seinen neuen Jobs laut geworden. Bereits Ende Januar hatte der australische Hersteller CBio bekannt gegeben, dass Lönngrens in den Aufsichtsrat berufen wurde. Der Schwede ist außerdem für die Firma NDA tätig, die Pharmahersteller bei der Zulassung ihrer Produkte berät. Mehrere EU-Parlamentarier und Verbraucherorganisationen hatten sich in der Folge bei der EU-Kommission und der EMA beschwert.

Die Arzneimittelbehörde hatte ihrerseits bei Lönngren nachgefragt. Nach eigenen Angaben hat die EMA geprüft, ob bei den neuen Tätigkeiten die Gefahr besteht, dass vertrauliche Informationen missbraucht werden, zu denen Lönngren in seiner Funktion als EMA-Chef Zugang hatte. Auch das Risiko einer unsachlichen Beeinflussung der Behörde durch Lönngren nach dessen Ausscheiden wurde untersucht. Die EMA kam zu dem Schluss, dass kein Interessenskonflikt vorliege, bedauerte aber, dass Lönngren nicht früher Details seiner neuen Tätigkeiten bekannt gegeben habe.

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