Notfallkontrazeptiva

Kiefer: Leitfaden für „Pille danach“ APOTHEKE ADHOC, 19.01.2015 15:34 Uhr

Berlin - 

Der OTC-Switch der „Pille danach“ läuft auf Hochtouren. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat seine Eilverordnung vorgelegt, der Bundesrat soll die Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) möglichst schnell durchwinken. Die Apotheker sind aus Sicht ihres Kammerpräsidenten Dr. Andreas Kiefer vorbereitet. Der findet eine Beratung am Notdienstschalter zu dem Thema zwar nicht toll, sieht aber auch die positive Seite.

Kiefer sagte gegenüber „Süddeutsche.de“, dass im Notdienst die Beratung am Fenster zum Schutz der diensthabenden Apotheker wichtig sei. „Für Frauen, die eine Notfallverhütung brauchen, ist das zugegebenermaßen keine angenehme Situation. Sie muss leider ertragen werden.“

Gleichzeitig biete der Nachtdienst einen großen Vorteil für betroffene Frauen: „Indem sie die Pille danach auch außerhalb der normalen Öffnungszeiten ohne Wartezeiten erhalten können, haben sie die größten Chancen auf wirksame Hilfe“, so der BAK-Präsident. Die Pille danach sei umso zuverlässiger, je schneller sie nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen werde.

In der Beratung zur „Pille danach“ sieht Kiefer keine Schwierigkeit: „Wir beraten schon immer über eine große Zahl von Medikamenten. Das ist für die Apotheker nichts Neues.“ Tagsüber gebe es in jeder Apotheke einen Beratungsraum für diskrete Fragen – etwa zu Verhütungsmitteln oder Tabuthemen wie Inkontinenz oder Hämorriden. Die Ärzte hatten in ihrer Stellungnahme die Beratungskompetenz der Apotheker in Sachen Notfallkontrazeption hinterfragt.

Die Notwendigkeit für allgemeine Informationen zu Verhütungsfragen oder Geschlechtskrankheiten gibt es Kiefer zufolge bei der „Pille danach“ ohnehin eher nicht: „Im Alltag erlebe ich bisher vor allem Paare, die die Familienplanung bereits abgeschlossen haben und bei denen es ein einmaliges Problem mit der Verhütung gab. Die müssen nicht aufgeklärt werden“, sagte er gegenüber „Süddeutsche.de“.

Bei sehr jungen, unerfahrenen Kundinnen müsse man im Einzelfall entscheiden, ob eine Beratung angeboten oder lieber an einen Arzt oder eine Beratungsstelle verwiesen werde. Für die Apotheker sei erst einmal zentral, die Frauen schnell mit dem Präparat zu versorgen und über Wirkungen und Nebenwirkungen aufzuklären.

Die BAK wird laut Kiefer einen „Beratungsleitfaden“ für diese Situationen erarbeiten. Dieser soll vor allem in Notfallsituationen helfen, etwa bei Vergewaltigungsopfern: „Es wird sicher so aussehen, dass wir die Betroffenen zunächst schnell mit dem Notfall-Verhütungsmittel ausstatten und sie dann an die Stellen verweisen, die weiterhelfen können“, so Kiefer. Erfahrungen aus den vielen europäischen Ländern, in denen es die „Pille danach“ schon längst ohne Rezept gibt, könnten dabei helfen.

Nachdem das BMG seinen Entwurf zur Änderung der AMVV vorgelegt hat, hatten die Verbände einen Tag Zeit zur Stellungnahme. Die ABDA hatte sich dafür eingesetzt, dass die Umstellung von Rx auf OTC rechtzeitig bekannt gegeben wird, damit eine entsprechende Umsetzung in der Apotheken-EDV erfolgen kann.

Am Freitag folgte ein Treffen im Ministerium, an dem Vertreter der ABDA, der Bundesärztekammer (BÄK), des Bundesverbands der Frauenärzte (BVF), der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) sowie des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) teilnahmen. Dabei wurden unter anderem Fragen der Erstattungsfähigkeit sowie zur Abgabe und Beratung besprochen.

Bislang erstatten die Krankenkassen die Kosten für die „Pille danach“ für Frauen unter 20 Jahren. Dies soll auch bei der OTC-Variante beibehalten werden. Junge Frauen können sich das Notfallkontrazeptivum demnach weiterhin vom Arzt verschreiben lassen.