Krankenkassen

Eklat um Insolvenzrecht

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Die baden-württembergische Sozialministerin Monika Stolz (CDU) hat Pläne der Bundesregierung zum geplanten Insolvenzrecht der Krankenkassen zurückgewiesen, berichtet das „Handelsblatt“. Die Reform-Eckpunkte könnten „nicht als Gesprächsgrundlage akzeptiert werden“, schrieb Stolz demnach in einem Brief an Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD).

In der im April in Kraft getretenen Gesundheitsreform sei eindeutig geregelt worden, dass die Länder spätestens 2009 von jeder Haftung freigestellt werden sollen, wenn eine Krankenkasse Pleite geht. Nun sollten nach den Ministeriumsplänen alle Krankenkassen zum 1. Januar 2010 wie Wirtschaftsunternehmen dem Insolvenzrecht unterworfen werden, und die Länder sollten dabei aber erst 30 Jahre später aus der Haftung für die Ansprüche der Beschäftigten auf Insolvenzgeld entlassen werden, monieren die Länder dem Bericht zufolge. Dies gelte auch für eine zugesagte betriebliche Altersversorgung.

Eine erste Sitzung der Bundesländer-Arbeitsgruppe zu den Reformplänen endete dem Bericht zufolge mit einem Eklat und der Weigerung der Ländervertreter zu weiteren Verhandlungen auf dieser Basis. Der Länderaufsicht unterstehen alle AOK, die meisten IKK und ein Teil der BKK. Bislang gilt die Insolvenzordnung nur für bundesunmittelbare Krankenkassen wie DAK und Barmer.

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