Kommentar

Einzelne Gesetzesinitiativen anstelle des ApoRG

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Berlin -

Das Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) ist ins Stocken geraten: Zwei Versuche, die Reform durch das Kabinett zu bringen, sind gescheitert, ein neuer Termin ist nicht in Sicht. Um den Apotheken dennoch Soforthilfe zukommen zu lassen, könnten einzelne Aspekte im Omnibusverfahren an andere, erfolgversprechendere Gesetzesvorhaben angehängt werden, wie es die Koalitionsparteien zum Beispiel tun, um das Impfen in der Apotheke voranzubringen. Guter Plan, es müssen aber die richtigen Anträge sein. Ein Kommentar von Lilith Teusch.

Um das ApoRG ist es in den letzten Wochen still geworden. Nach zwei gescheiterten Versuchen, die ungeliebte Reform doch noch irgendwie durchs Kabinett zu bringen, scheint auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) den Glauben an die Reform verloren zu haben. Einen neuen Termin für die nächste Vorlage nennt er jedenfalls nicht mehr. Immerhin erklärte der Minister beim Deutschen Apothekertag (DAT) „in Kürze“ mit einem neuen Vorschlag auf die Apotheken zukommen zu wollen.

Die Nichtverabschiedung im Kabinett ist zunächst eine gute Nachricht, denn nach Einschätzung der Apothekerschaft würde die Reform in ihrer jetzigen Form die wirtschaftliche Situation verschärfen. Ganz ohne Änderungen wird sich das Apothekensterben aber wohl auch nicht aufhalten lassen.

Denn es gibt eine Möglichkeit, den Apotheken doch noch zu helfen – ohne Lauterbachs ApoRG in Gänze akzeptieren zu müssen, auch wenn der Minister sich weiterhin erwartungsgemäß unkooperativ zeigt: nämlich über fachfremde Änderungsanträge zu Gesetzentwürfen mit höherem Erfolgspotenzial.

Die Koalitionsfraktionen gehen mit gutem Beispiel voran: Für die heutige Sitzung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch haben sie eine ganze Liste von Änderungswünschen zum Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit vorgelegt. So könnte zum Beispiel das Impfen mit Totimpfstoffen in den Apotheken mit dem Gesetz beschlossen werden. Auch die Probleme der Übertragung von E-Rezepten in Pflegeheimen sollen ausgeräumt werden, indem die direkte Übertragung von Praxis zur Apotheke übersendet werden darf.

Auf Kritik stößt ein Änderungsantrag, wonach pflegebedürftige Versicherte künftig auf Antrag Apotheken als „bevorzugte Apotheke“ benennen können. Über diese Apotheken sollen Versicherte künftig E-Rezepte einlösen können, wenn der Versicherte dies zum Beispiel telefonisch beantragt. Ein persönlicher Besuch in der Apotheke ist dann nicht mehr notwendig.

Die Regelung soll die Verbreitung der Apothekenidentität unterstützen. Für Versandapotheken soll das Post-Ident zur Bestimmung einer bevorzugten Apotheke zugelassen werden.

„Die Regelungen bieten ein Einfallstor für Apotheken ohne Versorgungsvertrag, die als favorisierte Apotheke benannt werden und auf dieser Basis große Teile der Versorgung übernehmen“, so die Abda.

Keine wirtschaftlichen Hilfen

Es ist schön, dass die Ampelfraktionen die Apotheken nicht ganz vergessen haben. Jetzt müssen aber auch die richtigen Anträge kommen, die die Themen aufgreifen, die die flächendeckende Versorgung wirklich stärken können. Denn Änderungsanträge, um die Apotheken finanziell zu unterstützen, gibt es erneut nicht – auch nicht im Hinblick auf die Skonto-Regelung.

Dabei hatten Grüne und FDP bereits im Juni einen Vorschlag gemacht. Damals wurde diskutiert, ob eine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV), nach der Skonti von den Regelungen zur Rx-Preisbindung ausgenommen werden sollen, im Omnibusverfahren vorgezogen werden könnte. Nicht nur beim Skonto, sondern auch beim erhöhten Kassenabschlag ließe sich so schnell etwas machen.

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