Pflegereform

Einwanderer sollen pflegen dürfen

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Die Union will nach einem Zeitungsbericht die Pflege in Privathaushalten deutlich vereinfachen und die zumeist unerlaubte Beschäftigung ausländischer Kräfte legalisieren. Im Entwurf der Unions-Bundestagsfraktion für ein Pflegereform-Konzept, das der „Berliner Zeitung“ vorliegt, heißt es, die illegale Beschäftigung sei eine unhaltbare Situation sowohl für die Familien als auch für die betroffenen Betreuungskräfte. Einem Bericht der Bild-Zeitung zufolge könnten auch Hartz-IV-Empfänger schon bald helfen, Versorgungslücken in der Pflege schließen.

Die ab 1. Mai geltende generelle Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes für viele mittel- und osteuropäische EU-Staaten sei allerdings nur ein Baustein, um den betroffenen Familien zu helfen. Konkret schlägt die Union daher vor, dem österreichischen Beispiel zu folgen, wo auch die Beschäftigung von Betreuungskräften aus Nicht-EU-Staaten unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist. Im Nachbarland ist nach Unions-Angaben die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen durch Personal aus Nicht-EU-Staaten dann legal, wenn die Familien eine Entlohnung zwischen 800 und 1000 Euro sicherstellen sowie ein eigenes Zimmer und freie Kost anbieten. Die Sozialversicherung für die Betreuungskräfte wird dann von der Pflegekasse übernommen.

„Diese Regelung ist deutlich günstiger als die Inanspruchnahme eines qualifizierten Pflegedienstes oder ein Heimplatz und stärkt das Prinzip ambulant vor stationär“, heißt es in dem Papier, das Grundlage für die Verhandlungen mit der FDP sein soll. Nach unterschiedlichen Schätzungen betreuen hierzulande bis zu 100.000 Osteuropäerinnen in Familien pflegebedürftige Menschen.

Die Union fordert außerdem, die Einstufung der Pflegebedürftigen in die verschiedenen Pflegestufen zu reformieren. Diese Begutachtung wird derzeit von einer Institution vorgenommen, die von den Pflegekassen finanziert wird - dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Das schürt bei den Angehörigen oft den Verdacht, dass den Pflegebedürftigen mit Rücksicht auf die Finanzen der Pflegekassen nur eine unzureichende Hilfe zugestanden wird.

„Der Eindruck, dass die Krankenkassen Einfluss auf die Entscheidung des MDK nehmen, ist eine häufig geäußerte Wahrnehmung der Betroffenen“, heißt es auch in dem Unions-Papier. Daher wird vorgeschlagen, den MDK bei der Begutachtung durch ein unabhängiges Institut abzulösen.

Die CDU-Abgeordneten Carsten Linnemann und Peter Tauber haben einem Bericht der Bild-Zeitung den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages beauftragt, rechtlich zu prüfen, ob auch Sozialhilfeempfänger für Aufgaben in der Pflege ersatzweise herangezogen werden könnten. Insbesondere mit dem Wegfall des Zivildienstes werde in vielen Pflegeeinrichtungen Aushilfsbedarf entstehen, der von den Arbeitslosen gedeckt werden könnte.

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