Therapiehinweis

Einschränkungen für Ezetimib

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Ärzte dürfen Präparate mit dem Lipidsenker Ezetimib (Ezetrol und Inegy, beide MSD) künftig nur noch eingeschränkt verschreiben. Der Therapiehinweis zur „wirtschaftlichen Verordnungsweise“ des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist nach Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) heute im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und tritt morgen in Kraft.

Die Verordnung des Ezetimib-Monopräparates (Ezetrol) zur Behandlung von Hypercholesterinämien ist laut G-BA nur bei Patienten wirtschaftlich, bei denen Statine wegen Unverträglichkeiten oder Nebenwirkungen nicht eingesetzt werden können. Die Kombination mit Simvastatin (Inegy) bleibt Patienten mit schwerwiegenden Fettstoffwechselstörungen vorbehalten, die ein sehr hohes Risiko für kardiovaskuläre Ereignisse haben.

Die Jahrestherapie mit Ezetimib-Präparaten ist laut G-BA knapp siebenmal so teuer wie eine Behandlung mit Simvastatin. Zudem lägen bislang keine Endpunktstudien vor, die zeigten, dass Ezetimib die Morbidität oder Mortalität senken oder die Lebensqualität verbessern könne.

Die Therapiehinweise des G-BA sollen Ärzten bei der Auswahl wirtschaftlicher Arzneimittel unterstützen. Die Mediziner müssen sie bei ihren Verordnungen beachten.

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