Die Ärzte bekommen im kommenden Jahr erneut 3,85 Prozent mehr. Der Bewertungsausschuss (BA) von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband hat in den jährlichen Finanzierungsverhandlungen eine entsprechende des Orientierungswertes (OW) beschlossen. Damit fließen für 2025 zusätzlich circa 1,7 Milliarden Euro in die ambulante Versorgung.
Insgesamt werden die Krankenkassen für die ärztliche Behandlung ihrer Versicherten in der ambulanten Versorgung im Jahr 2025 voraussichtlich rund 49 Milliarden Euro ausgeben. Ins Rennen gegangen waren die Kassen mit einem Angebot von 1,6 Prozent; am Ende einigte man sich auf denselben Anstieg, wie er im vergangenen Jahr für 2024 beschlossen worden war.
Damit liegt der Orientierungswert im Jahr 2025 bei 12,3934 Cent. Tarifverträge der Medizinischen Fachangestellten (MFA) werden künftig regelhaft auf Basis der aktuellen Abschlüsse in den Honorarabschlüssen berücksichtigt, um Arztpraxen in der angespannten Personalsituation zeitnah zu entlasten.
Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes: „Mit der Honorarerhöhung von 3,85 Prozent für das Jahr 2025 reagieren wir auf die aktuelle Ausgabensituation in den Arztpraxen und berücksichtigen auch die äußerst angespannte Finanzsituation der Krankenkassen. Unter den gegebenen Rahmenbedingungen sind 1,7 Milliarden Euro zusätzlich eine beachtliche Summe aus den Portemonnaies der Beitragszahlenden. Damit unsere Versicherten ambulant gut versorgt werden, müssen aber auch Inflation und Fachkräftemangel in Arztpraxen finanziell ausgeglichen werden. Die diesjährigen Verhandlungsergebnisse zeigen, dass wir Selbstverwaltungspartner uns der gemeinsamen Verantwortung bewusst sind und gerade auch in schwierigen Lagen zusammenarbeiten und handlungsfähig bleiben.“
Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV: „Diese Einigung steht für die gemeinsame Verantwortung von KBV und GKV in einem sehr schwierigen politischen Umfeld. Sie ist kein Grund zum Jubeln und wird von vielen als unzureichend empfunden werden, ist aber ein deutliches Signal in Richtung Bundesgesundheitsminister. Ohne die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen in den Praxen ist eine gute Gesundheitsversorgung unmöglich. Das erkennen auch die Krankenkassen, die durch die milliardenschweren und vom Bundesgesundheitsminister einseitig forcierten Milliardensubventionen für die Krankenhäuser belastet werden.“
Kritik kam vom Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa): „Die fachärztliche Versorgung wird immer teurer: steigende Betriebskosten, Teuerungen durch Innovationen und auch der steigende Bedarf an Behandlung durch immer mehr Patientinnen und Patienten sorgen für einen stetig steigenden finanziellen Aufwand. Die nun vereinbarte Steigerung für 2025 deckt diese steigenden Kosten bei Weitem nicht ab. In Zeiten, in denen sich Versorgung ohnehin immer schwerer flächendeckend oder wohnortnah organisieren lässt, werden mit solchen Honorarabschlüssen die niedergelassenen Strukturen weiter geschwächt“, so der Vorstandsvorsitzende Dr. Dirk Heinrich.
Und als Vorsitzender des Virchowbunds sprach er von einem „Frühverrentungsprogramm für Praxisärzte“. Anstatt die Generation der Baby-Boomer möglichst lange in den Praxen zu halten, sei das Ergebnis demotivierend – und ein Hemmschuh für die junge Arztgeneration beim Einstieg in die ambulante Medizin. Allenfalls die Personalkostensteigerungen in den Praxen würden abgebildet. Im Lichte der gestiegenen Gesamtkosten bedeute dieses Ergebnis aber unterm Strich keine entscheidende Verbesserung. „Im Gegenteil: Die Kosten fressen das Plus auf, das Arzteinkommen selbst geht sogar zurück.“
Gleichwohl begrüße man die strukturellen Veränderungen bei der künftigen Ermittlung des Orientierungswertes. „Bereits die Einbeziehung der Tarifänderungen bei MFA war ein Schritt in die Nähe der Versorgungsrealität. Entsprechend werten wir es als weiteren Schritt in die richtige Richtung, dass künftig auch die Ärztinnen und Ärzte in die kontinuierliche finanzielle Wertermittlung und Definition von neuen Parametern eingebunden werden,“ so Heinrich.
Der OW bestimmt die Preise für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen; umgesetzt werden muss dies auf Landesebene. In einigen Ländern hatte man sich auf noch mehr verständigt, in Baden-Württemberg etwa auf 6,1 Prozent bezogen auf den budgetierten Teil der Gesamtvergütung.
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