EU-Richtlinie

Einigung bei Patientenrechten

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Die EU-Richtlinie zu Patientenrechten hat die nächste Hürde genommen: Bei einem informellen Treffen haben sich belgische EU-Ratspräsidentschaft und Vertreter des Europäischen Parlaments auf die Regeln zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung geeinigt.

Generell sollen durch die Richtlinie medizinische Behandlungen im Ausland vereinfacht werden. Ablehnungen soll es nur in Ausnehmen geben. Lassen Patienten die Behandlung vorab von den Kassen genehmigen, können die Kostenträger Voucher ausstellen - die Patienten müssen dann nicht mehr in Vorkasse für die Leistung gehen. Vorgesehen sind auch Erleichterungen für Patienten mit seltenen Erkrankungen, indem die Diagnostik verbessert und Überweisungen in benachbarte Länder vereinfacht werden sollen.

Dr. Peter Liese, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion EVP-Christdemokraten, hofft, dass auch Deutschland das System des Vouchers nutzen wird. Der EU-Parlamentarier sieht zudem eine große Chance für Anbieter im deutschen Gesundheitswesen, wenn sich ausländische Patienten in Zukunft stärker hierzulande behandeln lassen.

Parlament und Ministerrat werden voraussichtlich in den kommenden Monaten die Richtlinie formal beschließen. Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt und einer Übergangsfrist werden die Regelungen in Kraft treten. Mit der Einigung geht ein jahrelanger Streit um die grenzüberschreitende Versorgung zu Ende. Der Kommissionsvorschlag stammt aus dem Jahr 2008. Nach der Zustimmung im Parlament hatten sich aber einige Länder gegen den Entwurf gestellt.

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