Ab der kommenden Woche können die Praxen alle Impfstoffe auf einem Rezept bestellen, egal ob Erst-, Zweit- oder Auffrischungsimpfung. Daher müssen auch die Apotheken bei der Übermittlung der Aufträge an den Großhandel nicht mehr unterscheiden. Es gibt nur noch drei PZN.
Vertrags-, Privat- und Betriebsärzte können ab kommender Woche die insgesamt benötigte Impfstoffmenge auf einem Rezept verordnen. Die Apotheken können für die Bestellung beim Großhandel daher eine einheitliche Bund-PZN nutzen:
Die bisherigen PZN für die Zweitimpfungen gelten nach wie vor und können ebenfalls noch genutzt werden.
Die Bestellungen für Kassen- und Privatärzt:innen für KW 36 müssen spätestens bis Dienstag, 24. August, 15 Uhr eingehen. Die Bestellungen für Betriebsärzt:innen für KW 36 müssen am Mittwoch, 25. August, zwischen 12 und 15 Uhr eingehen.
Es gibt in beiden Fällen keine Höchstbestellmengen. Reicht der Impfstoff nicht, sollen zunächst große Bestellungen gekürzt werden. Der Großhandel meldet die Liefermengen für Vertrags- und Privatärzt:innen am Dienstag, 31. August, und die für Betriebsärzt:innen am Mittwoch, 1. September.
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