Generikaaustausch

Ein Streit um identisch und gleich

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Kaum hat die AOK ihre Rechtsgutachten zur Substitutionsfähigkeit vorgestellt, legen die Hersteller nach: Laut Branchenverband Pro Generika müssen laut Gesetz nicht nur die Indikationen, sondern auch die Packungsgrößen „identisch“ sein: „Stehen 100 Tabletten auf dem Rezept, darf der Apotheker dem Patienten also die 98er Packung nicht abgeben. 98 sind eben nicht 100“, so Pro Generika.

Eine N3-Packung dürfe laut AOK-Logik gegen jede andere N3-Packung eines wirkstoffgleichen Arzneimittels ausgetauscht werden, gibt Pro Generika zu bedenken. Folge man dieser Argumentation, „wäre eine Packung mit 56 Tabletten von der Größe her identisch mit einer, die 100 beinhaltet.“

Auch der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) kritisierte eine weite Auslegung der Aut idem-Regelung: „Die von den AOKen in Auftrag gegebenen Gutachten machen sehr deutlich, dass es den Ortskrankenkassen nur um eine maximale Ausschöpfung von Einsparungen geht. Der Versicherte wird in keiner Weise in die Überlegungen einbezogen und seine Sicherheit somit für ein paar Euro geopfert“, sagte BPI-Vize Professor Dr. Barbara Sickmüller.

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