„Ein Rx-Versandverbot wird nicht kommen“ Patrick Hollstein, 08.02.2018 14:13 Uhr
„Ein Rx-Versandverbot wird nicht kommen.“ Mit dieser These provozierte Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas beim Kooperationsgipfel des BVDAK. Denn aus seiner Sicht wird die Politik wegen des Honorargutachtens nur schwer rechtfertigen können, warum die Apotheker geschützt werden sollen. Er geht davon aus, dass es eine dritte Lösung geben wird. Außerdem macht er die Krankenkassen für die aktuelle Situation verantwortlich.
Laut Douglas hat die Politik mit Koalitionsvertrag und Honorargutachten zwei Instrumente in der Hand, um beide Seiten – Apotheken und Versender – in einen Kompromiss zu zwingen. Vergleichsquetsche nenne man das vor Gericht. So wie jetzt könne es jedenfalls nicht weitergehen, denn irgendwann würden die deutschen Gerichte den Preiswettbewerb auch für deutsche Apotheken freigeben. „Dann bricht alles zusammen im Preisrecht.“
Sollte doch ein entsprechendes Gesetz vorbereitet werden, geht Douglas davon aus, dass die Versender sofort ein Gutachten aus der Schublade holen. Abgesehen davon werde sich ein Rx-Versandverbot auch deswegen schwer rechtfertigen, weil die Koalition sich die Digitalisierung im Koalitionsvertrag selbst auf die Fahne geschrieben hat. Möglicherweise werde eine Kommission eingesetzt – und das Thema damit ausgesessen.
Laut Douglas gibt es eine gute Chance, dass der Streit um die Rx-Preisbindung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) noch in diesem Jahr neu aufgerollt wird. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte einen Fall an das Oberlandesgericht Köln (OLG) zurück verwiesen, in dem es um die Freundschaftswerbung von DocMorris ging. Möglicherweise lande dieser Fall nun wieder vor dem EuGH, der sich dann nicht mehr nur mit der flächendeckenden Versorgung, sondern mit den Besonderheiten des Gesundheitswesen insgesamt und der Zuständigkeit der Nationalstaaten beschäftigen müsse.
Der persönliche Dissenz sei aus dem Richterspruch herauszulesen gewesen: Nicht erst im Streit um die DocMorris-Boni zugunsten der Mitglieder der Deutschen Parkinson Vereinigung (DPV) habe das OLG Düsseldorf ein „gewisses Eigenleben“ entwickelt. Der zuständige Richter habe öffentlich erklärt, Verfahren lieber dem EuGH als dem BGH vorzulegen. Daher hätten die Karlsruher Richter mehr als deutliche Töne angeschlagen, was wiederum den Richter in Düsseldorf zu einer gepfefferten Replik ermuntert habe. „Es ist bedauerlich, dass dieser Streit auf dem Rücken der Apotheker ausgetragen wird.“
Schon in den kommenden Wochen könnte in einem ähnlichen Fall entschieden werden. Hier muss das OLG München entscheiden, ob es den Streit um eine Werbung der Siemens BKK für DocMorris in Luxemburg vorliegt. Douglas sieht gute Aussichten, dass es zu einem „EuGH 2.0“ kommen könnte. Denn in der Entscheidung aus dem Oktober 2016 habe der EuGH die Besonderheiten des Gesundheitswesens überhaupt nicht berücksichtigt. Bemerkenswerterweise hätten die Richter in Luxemburg aber in einem späteren Verfahren die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten bestätigt.
Laut Douglas könnte der ganze Spuk längst vorüber sein. Denn egal, wie man zur EuGH-Entscheidung stehe: Die ausländischen Versandapotheken seien dem deutschen Rahmenvertrag beigetreten und hätten sich damit eigentlich der Preisbindung unterworfen. Zwar sei noch umstritten, ob Verträge als geschlossenes System betrachtet werden müssten. Die ersten Sozialgerichte hätten die Bindungswirkung aber anerkannt.
Die Kassen dagegen ließen die niederländischen Versender gewähren. Aus seiner Sicht hätten sie die Möglichkeit, alle Rezept von DocMorris und Europa Apotheek auf Null zu retaxieren. Dann wäre das Geschäftsmodell sofort tot. „Aber wir sehen, dass die GKV ihre schützende Hand über die Versender hält. Wenn die Kassen gewillt gewesen wären, hätte man das Problem relativ schnell lösen können.“