Mehrwertsteuersenkung, eAuto-Prämie, allgemeine Hilfen: Die Bundesregierung will das 130-Milliarden-Konjunkturpaket noch in dieser Woche auf den Weg bringen. Am Freitag wird das Bundeskabinett das Paket in drei „Körben“ verabschieden. Die Gesetzentwürfe dazu liegen den Koalitionsfraktionen als sogenannte Formulierungshilfen vor. Korb 1 mit der Mehrwertsteuersenkung (MwSt) soll bereits nächste Woche vom Bundestag verabschiedet werden. Am 26. Juni soll der Bundesrat zustimmen, damit die Steuersenkung wie geplant am 1. Juli in Kraft treten kann.
Die Bundesregierung plant für diesen Freitag eine außerordentliche Kabinettssitzung, um weite Teile des 130 Milliarden Euro schweren Konjunkturpakets auf den Weg zu bringen. Das Paket umfasst 57 Punkte. „Da ist viel auf breiter Front zu erarbeiten“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert. Details, welche Themen genau im Kabinett besprochen werden, sollen demnach erst kurz vorher feststehen. Allerdings geht man davon aus, dass neben der Mehrwertsteuersenkung auch die höheren Kaufprämien für Elektroautos beschlossen werden sollen.
Als wahrscheinlich gilt auch, dass es dann um die Reform der Kfz-Steuer geht, mit der ab 2021 Fahrer von Autos mit hohem Treibstoffverbrauch deutlich stärker zur Kasse gebeten werden sollen. Durch die Sondersitzung des Kabinetts hätte der Bundestag noch genug Zeit, um sich vor der Sommerpause mit den Plänen der Regierung zu beschäftigen. Teile des Konjunkturpakets betreffen auch die Länder, weswegen hier dann der Bundesrat einbezogen werden muss. Deutschland droht dieses Jahr wegen der Coronavirus-Pandemie die schwerste Rezession der Nachkriegszeit. Mit den vergangene Woche angekündigten Maßnahmen soll die Konjunktur wieder in Schwung gebracht werden.
Der vorläufige Zeitplan der Bundesregierung zur Umsetzung des Konjunkturpakets sieht die Umsetzung in drei Teilpaketen (TP) vor.In TP1 sollen alle Regelungen, die am 1. Juli in Kraft treten sollen – neben der MwSt-Senkung sollen auch steuerrechtliche Maßnahmen zur Liquiditätssicherung und der 300-Euro-Kinderbonus enthalten sein. TP1 soll in Sondersitzungen des Bundestages und des Bundesrates bis Ende der 26. Kalenderwoche beschlossen werden. Die Terminabstimmung mit Parlament und Länderkammer dazu läuft. Damit der knappe Zeitplan hält, werden die Koalitionsfraktion die Gesetzentwürfe ins Parlament einbringen. Mit ihrer Mehrheit kann die Koalition auch die erforderlichen Fristverkürzungen für die Beratungen durchsetzen.
In TP2 enthalten sind alle Regelungen, die am 1. Oktober in Kraft treten sollen, insbesondere die Grundgesetzänderung zur Umsetzung des höheren Kostenanteils für Unterkunft und Heizung (KdU) bei Hartz IV-Empfängern sollen in 1. Lesung in der regulären letzten Bundestags- und Bundesratssitzung vor der Sommerpause Anfang Juli beraten und gleich nach der Sommerpause im September verabschiedet werden. In TP3 folgen dann alle Regelungen, die am 1. Januar 2021 in Kraft treten sollen wie Änderung der KfZ-Steuer.
Mit dem Konjunkturpaket will die Bundesregierung zukünftig auch Lieferengpässe bei lebenswichtigen Arzneimitteln verhindern und dazu eine Milliarde Euro in den Aufbau einer inländischen Produktion wichtiger Arzneimittel und Medizinprodukte investieren. Die Koalition strebe an, bei der Herstellung von Wirkstoffen und deren Vorprodukten sowie in der Impfstoffproduktion über größere Kapazitäten und mehr Unabhängigkeit zu verfügen, heißt es im 30-Milliarden-Euro-Konjunkturprogramm. Impfstoffentwicklung und Bevorratung von Schutzausrüstung sollen ebenfalls gefördert, die Gesundheitsämter aufgestockt werden und den Kliniken ein „Zukunftsprogramm Krankenhaus“ zugutekommen.
Noch völlig unklar ist aber, wie die Ankündigung der Koalition umgesetzt werden soll, eine Milliarde für die Stärkung inländische Arzneimittelproduktion bereitzustellen. Dafür müsste das Bundeswirtschaftsministerium zuständig sein. Wie bei der Schutzausrüstung könnte man sich Abnahmegarantien vorstellen, aber auch Investitionszuschüsse sind denkbar. Noch aber rätselt die Pharmabranche, wie die eine Milliarde Euro an die Unternehmen verteilt werden soll. Das Gleiche gilt für die drei Milliarden Euro Hilfen für die Krankenhäuser. Hier könnte noch weitere Gesetzgebung im Sozialgesetzbuch erforderlich werden.
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