Konjunkturprogramm in drei Paketen

Eiltempo: MwSt-Senkung bereits nächste Woche durchs Parlament

, Uhr
Berlin -

Mehrwertsteuersenkung, eAuto-Prämie, allgemeine Hilfen: Die Bundesregierung will das 130-Milliarden-Konjunkturpaket noch in dieser Woche auf den Weg bringen. Am Freitag wird das Bundeskabinett das Paket in drei „Körben“ verabschieden. Die Gesetzentwürfe dazu liegen den Koalitionsfraktionen als sogenannte Formulierungshilfen vor. Korb 1 mit der Mehrwertsteuersenkung (MwSt) soll bereits nächste Woche vom Bundestag verabschiedet werden. Am 26. Juni soll der Bundesrat zustimmen, damit die Steuersenkung wie geplant am 1. Juli in Kraft treten kann.

Die Bundesregierung
 plant
 für diesen
 Freitag
 eine 
außerordentliche Kabinettssitzung, 
um
 weite
 Teile 
des 130
 Milliarden 
Euro 
schweren Konjunkturpakets 
auf 
den 
Weg zu
 bringen. Das
 Paket 
umfasst 57
 Punkte. „Da 
ist 
viel
 auf breiter 
Front 
zu 
erarbeiten“, 
sagte
 Regierungssprecher Steffen Seibert. 
Details, 
welche 
Themen
 genau 
im Kabinett
 besprochen
 werden, 
sollen 
demnach
 erst 
kurz 
vorher 
feststehen. Allerdings geht man davon aus, dass neben der Mehrwertsteuersenkung auch die höheren Kaufprämien 
für
 Elektroautos beschlossen werden sollen.

Als
 wahrscheinlich
 gilt auch,
 dass 
es 
dann
 um
 die 
Reform
 der 
Kfz-Steuer 
geht, 
mit 
der 
ab 
2021
 Fahrer von
 Autos
 mit 
hohem
Treibstoffverbrauch 
deutlich
 stärker 
zur 
Kasse
 gebeten werden 
sollen. Durch
 die 
Sondersitzung 
des 
Kabinetts 
hätte 
der 
Bundestag 
noch 
genug 
Zeit, um
 sich 
vor 
der 
Sommerpause
 mit 
den
 Plänen
 der 
Regierung 
zu 
beschäftigen. Teile 
des Konjunkturpakets 
betreffen 
auch 
die 
Länder,
 weswegen
 hier 
dann
 der Bundesrat
 einbezogen 
werden 
muss. Deutschland
 droht
 dieses
 Jahr
 wegen 
der 
Coronavirus-Pandemie
 die 
schwerste Rezession 
der 
Nachkriegszeit. 
Mit
 den
 vergangene
 Woche
 angekündigten Maßnahmen
 soll die Konjunktur 
wieder 
in 
Schwung
 gebracht 
werden.


Der vorläufige Zeitplan der Bundesregierung zur Umsetzung des Konjunkturpakets sieht die Umsetzung in drei Teilpaketen (TP) vor.In TP1 sollen alle Regelungen, die am 1. Juli in Kraft treten sollen – neben der MwSt-Senkung sollen auch steuerrechtliche Maßnahmen zur Liquiditätssicherung und der 300-Euro-Kinderbonus enthalten sein. TP1 soll in Sondersitzungen des Bundestages und des Bundesrates bis Ende der 26. Kalenderwoche beschlossen werden. Die Terminabstimmung mit Parlament und Länderkammer dazu läuft. Damit der knappe Zeitplan hält, werden die Koalitionsfraktion die Gesetzentwürfe ins Parlament einbringen. Mit ihrer Mehrheit kann die Koalition auch die erforderlichen Fristverkürzungen für die Beratungen durchsetzen.

In TP2 enthalten sind alle Regelungen, die am 1. Oktober in Kraft treten sollen, insbesondere die Grundgesetzänderung zur Umsetzung des höheren Kostenanteils für Unterkunft und Heizung (KdU) bei Hartz IV-Empfängern sollen in 1. Lesung in der regulären letzten Bundestags- und Bundesratssitzung vor der Sommerpause Anfang Juli beraten und gleich nach der Sommerpause im September verabschiedet werden. In TP3 folgen dann alle Regelungen, die am 1. Januar 2021 in Kraft treten sollen wie Änderung der KfZ-Steuer.

Mit dem Konjunkturpaket will die Bundesregierung zukünftig auch Lieferengpässe bei lebenswichtigen Arzneimitteln verhindern und dazu eine Milliarde Euro in den Aufbau einer inländischen Produktion wichtiger Arzneimittel und Medizinprodukte investieren. Die Koalition strebe an, bei der Herstellung von Wirkstoffen und deren Vorprodukten sowie in der Impfstoffproduktion über größere Kapazitäten und mehr Unabhängigkeit zu verfügen, heißt es im 30-Milliarden-Euro-Konjunkturprogramm. Impfstoffentwicklung und Bevorratung von Schutzausrüstung sollen ebenfalls gefördert, die Gesundheitsämter aufgestockt werden und den Kliniken ein „Zukunftsprogramm Krankenhaus“ zugutekommen.

Noch völlig unklar ist aber, wie die Ankündigung der Koalition umgesetzt werden soll, eine Milliarde für die Stärkung inländische Arzneimittelproduktion bereitzustellen. Dafür müsste das Bundeswirtschaftsministerium zuständig sein. Wie bei der Schutzausrüstung könnte man sich Abnahmegarantien vorstellen, aber auch Investitionszuschüsse sind denkbar. Noch aber rätselt die Pharmabranche, wie die eine Milliarde Euro an die Unternehmen verteilt werden soll. Das Gleiche gilt für die drei Milliarden Euro Hilfen für die Krankenhäuser. Hier könnte noch weitere Gesetzgebung im Sozialgesetzbuch erforderlich werden.

 

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