Kommentar

Eigenanteil: Nichts als Ärger Alexander Müller, 12.01.2021 15:25 Uhr

Die Masken-Eigenbeteiligung von 2 Euro war keine besonders gute Idee... Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Die zweite Phase der Maskenverteilung läuft an und es sieht nicht danach aus, als ob es diesmal für die Apotheken entspannter laufen sollte. Daran ist mal wieder das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nicht ganz unbeteiligt. Denn jetzt sorgt die Eigenbeteiligung der Bezugsberechtigten für neuen – vollkommen überflüssigen – Ärger. Ein Kommentar von Alexander Müller.

Zweimal sechs Masken erhalten Risikopatienten noch einmal in den kommenden Wochen. Dabei müssen sie – so sieht es die Schutzmaskenverordnung aus dem Hause Spahn vor – jeweils 2 Euro aus eigener Tasche bezahlen. Laut offizieller Begründung soll die Eigenbeteiligung „zur verantwortungsvollen Inanspruchnahme beitragen“.

Das ist gelinde gesagt totaler Blödsinn. Wer die Coupons bekommt, wird sie einlösen oder auch nicht. Da die Scheine bundesdruckereifälschungssicher sind, ist auch ein Missbrauch nicht zu besorgen. Dass die Leute auf ihre 15 Masken – von denen es drei im Dezember gratis gab – wegen der 2 Euro Eigenanteil besser achtgeben (und was bedeutet das in der Praxis eigentlich?), ist ebenfalls nicht zu erwarten. Stattdessen wurden mit dem Eigenanteil gleich viele Fässer aufgemacht.

Erstens: Obwohl in der Verordnung explizit steht, dass es sich nicht um eine „Zuzahlung“ handelt, drohen am HV-Tisch Debatten mit zuzahlungsbefreiten Versicherten. Plus: Die wenigsten Älteren werden den Obolus kontaktlos entrichten, sondern schön ihr Klimpergeld auf den HV-Tisch legen. Genau wie Virologen sich das wünschen.

Zweitens: Keine Zuzahlung bedeutet, die Eigenbeteiligung darf dem Kunden erlassen werden. Die Apotheken sind mal wieder in der Zwickmühle. Kassieren sie die 2 Euro, werden sie als raffgierig beschimpft, verzichten sie darauf, ist schnell der Vorwurf parat, so schlecht könne es ihnen ja nicht gehen.

Drittens: Wird der Eigenanteil erlassen, kann es steuerrechtlich kompliziert werden. Mit Fragen der Buchung und Verrechnung schlagen sich seit Wochen die Steuerberater der Apotheken herum. Und nochmal: Für 33 Cent, die der Kunde rechnerisch für eine selbstdisziplinierende Inanspruchnahme einer Maske tragen muss.

Viertens: Unfrieden zwischen den Apotheken. Ausgerechnet der Kollege, der im Dezember leider, leider keine Masken zur Gratisverteilung verfügbar hatte und sich nur auf der NNF-Seite an der Aktion beteiligen konnte, wirbt jetzt mit der großen Wiedergutmachung. Da gibt es die 2 Euro geschenkt, hier Gratismasken dazu oder sonstige Lockmittel. Wird das alles auch zur verantwortungsvollen Inanspruchnahme beitragen? Nein, im schlimmsten Fall zur Schnäppchenjagd durch die Apotheken oder neuen überflüssigen Debatten am HV-Tisch.

Nicht verschwiegen werden soll an dieser Stelle, wie stolz man im BMG auf die Apotheken ist und wie sie die Maskenverteilung logistisch stemmen. Auf die Frage eines Links-Abgeordneten, warum nicht die Kassen die Masken einfach selbst verschickt haben, schreibt das BMG: Weil sie es nicht hingekriegt hätten.