Im Streit um die Wiederauferstehung des Rx-Versandhandelsverbot hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Apotheker vor die Alternative gestellt, sein Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) fallen zu lassen und stattdessen auf eine Gesetzesinitiative des Bundesrates zusetzen. Das ist statistisch betrachtet keine gute Idee: Denn nur selten schaffen es Initiativen der Länder ins Gesetzblatt. In der Regel fallen diese am Ende einer Wahlperiode der Diskontinuität zum Opfer. Es gibt eine prominente Ausnahme: Das Gesetz zur „Ehe für Alle“ stammte aus dem Bundesrat. Die Chancen für Rx-Versandverbot dürften eher gering sein.
Auf Anfrage von APOTHEKE ADHOC hat der Bundesrat eine Liste seiner Vorschläge der letzten Wahlperiode zusammengestellt. 44 Gesetzesinitiativen der Länder wurden abgelehnt oder scheiterten am Ablauf der Wahlperiode. Nur neun Gesetzesinitiativen schafften es ins Gesetzblatt, darunter die Initiative des Bundesrates für ein Gesetze zur „Ehe für Alle“ – aber das war ein Ausnahmefall. Seit dem 1. Oktober 2017 haben daher gleichgeschlechtliche Paare das Recht auf Eheschließung.
Nach der Bundestagswahl 2013 vereinbarten SPD, CDU und CSU in ihrem Koalitionsvertrag, die bestehende Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften beenden zu wollen. Auf eine Öffnung der Ehe oder die völlige rechtliche Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe konnten sie sich jedoch nicht einigen. Im Juni 2015 sprachen sich über 150 prominente Personen aus Politik, Sport, Kultur, Wissenschaft und Wirtschaft in einem offenen Brief an die Bundeskanzlerin für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare aus. Nachdem Bündnis 90/Die Grünen, FDP und SPD im Juni 2017 die „Ehe für Alle“ zur Bedingung für eine Koalition nach der Bundestagswahl 2017 gemacht hatten, machte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) im Juni 2017 plötzlich den Weg für eine Reform des Eherechts frei.
Weil die Bundesregierung im Sommer 2017 so kurz vor der Bundestagswahl kein eigenes Gesetz mehr durchbringen konnte, erinnerte man sich an eine 2015 vom Bundesrat beschlossene Initiative des Bundeslandes Rheinland-Pfalz. Bei der letzten Bundestagssitzung vor der Sommerpause am 30. Juni 2017 wurde der Gesetzentwurf der Länderkammer dann mit den Stimmen von SPD, Linken und Grünen auf die Tagesordnung gesetzt. Bei der Abstimmung stimmten 393 Abgeordnete für die Gesetzesvorlage, 226 dagegen und 4 enthielten sich. Die Fraktionen der SPD, der Linken und der Grünen stimmten geschlossen dafür. Merkel stimmte gegen das Gesetz. Am 7. Juli 2017 ließ auch der Bundesrat das vom Bundestag beschlossene Gesetz passieren. Am 28. Juli 2017 wurde es im Bundesgesetzblatt verkündet.
Gesetzesinitiativen der Länder sind statistisch betrachtet also „kein Erfolgsschlager“. In vielen Fällen werden diese auch nur auf den Weg gebracht, um auf bestimmte regelungsbedürftige Sachverhalte aufmerksam zu machen. Manchmal gehen solche Anregungen der Länder auch in zeitgleich vom Bundestag beratene Gesetzesvorhaben auf. Grundsätzlich verabschiedet der Bundestag lieber eigene Gesetze, lautet ein Grundsatz der Gesetzgebung. Zwar verfügt der Bundesrat wie Bundesregierung und Bundestag über ein Initiativrecht für Gesetze. Es gibt aber keine Fristen für die Beratung. Daher verfallen die meisten Initiativen mit dem Ende der Wahlperiode.
Außerdem: Werden Länderinitiativen im Bundestag beraten, können die Ministerpräsidenten oder zuständigen Länderminister dazu auch im Bundestag sprechen. Die Redezeit geht aber von der Redezeit der Fraktion ab, deren Partei der Ländervertreter angehört. Auch das ist bei den Bundestagsfraktionen nicht gerade beliebt.
Würde sich die Mehrheit der Länder also tatsächlich auf eine Gesetzesinitiative für ein Rx-Versandverbot verständigen, wäre deren Schicksal vermutlich besiegelt. Denn laut BMG-Staatssekretärin Sabine Weiss (CDU) hat das „Bundesjustizministerium in der Ressortabstimmung ein solches Verbot europarechtlich für nicht durchsetzbar erklärt.“
APOTHEKE ADHOC Debatte