Elektronische Gesundheitskarte

eGK: 8,52 Euro für Notfalldaten

, Uhr
Berlin -

Ab Januar geht es bei der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) endlich etwas voran: Als erste Anwendung können dann Notfalldaten von Patienten gespeichert werden. Kassenärzte und GKV-Spitzenverband haben sich jetzt auf das Honorar für das Notfalldatenmanagement geeinigt: Für die Anlage des Datensatzes erhält der Arzt 8,52 Euro.

Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband einigten sich auf diese neue Leistung im einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Es wurden drei neue Gebührenordnungspositionen geschaffen: 8,52 Euro erhält der Arzt für den Eintrag der Daten auf der eGK. 42 Cent erhält er für eine Aktualisierung und 11 Cent für eine Löschung. Da es sich um neue Leistungen handelt, gelten die Honorarsätze zunächst für drei Jahre. Leicht angehoben werden auch die Honorarpauschalen der Ärzte.

Praxen erhalten zudem eine Pauschale in Höhe von 530 Euro für die notwendigen technischen Updates der Praxissoftware. Die im Rahmen der eGK-Anbindung gezahlte Betriebskostenpauschale erhöht sich um 4,50 Euro je Quartal. Für weitere stationäre Kartenterminals in den Sprechzimmern wird eine Pauschale von 435 Euro je Gerät gezahlt.

Beim Notfalldatenmanagement (NFDM) geht es darum, Medikation, Diagnosen und Informationen, die bei einem Notfall für die behandelnden Ärzte wichtig sein können, übersichtlich in einem Datensatz darzustellen. Auch Kontaktinformationen für den Notfall können darin hinterlegt werden. Arzt und Versicherter müssen sich darüber einig sein, dass ein solcher Datensatz angelegt werden soll. Dieser wird dann vom Arzt erstellt, elektronisch signiert und auf der eGK gespeichert. Der Eintrag dieser Daten ist freiwillig.

Diese Vereinbarung setzt auch einen Maßstab für die spätere Anbindung der Apotheken an die Gematik-Infrastruktur. Diese soll ab 2019 erfolgen. Hier ist aber die Kostenfrage noch nicht geklärt. Bis Ende 2018 sollen zunächst alle 200.000 Arzt- und Zahnarztpraxen, Psychotherapeuten und Krankenhäuser angeschlossen werden. Die erforderlichen Geräte wurden jetzt zertifiziert. Als erster und bisher einziger Konnektor hat die KoCoBox Med+ des zur CompuGroup Medical (CGM) gehörenden Unternehmens KoCo Connector das Zulassungsverfahren erfolgreich durchlaufen. Auch der VPN-Zugangsdienst von CGM hat die Zulassung erhalten. Der Konnektor verbindet die IT-Systeme von Praxen und anderen medizinischen Einrichtungen mit der TI, ähnlich wie ein Router, jedoch mit einem höheren Funktionsumfang und einem laut Gematik „sehr hohen Sicherheitsniveau“.

Der Konnektor stellt für die Verbindung mit der TI ein sogenanntes virtuelles privates Netzwerk (VPN) her, in dem elektronische Anwendungen unter Einsatz moderner Verschlüsselungstechnik völlig abgeschirmt vom sonstigen Internet genutzt werden können. Damit können dann zunächst nur die Versichertenstammdaten als Online-Anwendung automatisch abgeglichen werden. Weitere Anwendungen wie die Patientenakte oder das elektronische Rezept sollen folgen.

Nach 15 Jahren Planung, langen Verzögerungen und Kosten von mehreren Milliarden Euro kann die eGK demnächst erstmals in der Praxis eingesetzt werden. Der Bund der Steuerzahler hat das Projekt wegen massiver Geldverschwendung bereits massiv als Geldverschwendung kritisiert.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr aus Ressort
ApoRG in nächster Legislatur
Köpping setzt auf Nachwuchsförderung
Zwischen 0,4 und 1,9 Prozentpunkten
Mehrheit der Kassen erhöht Beitrag

APOTHEKE ADHOC Debatte