Egal wer, egal wo: Freibrief für Ärzte Patrick Hollstein, 24.12.2021 08:13 Uhr
In Erwartung der Omikron-Welle sollen jetzt so viele Menschen wie möglich geimpft werden. Deshalb haben Bundesgesundheitsminister Professor Dr. Karl Lauterbach (SPD) und der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, den Vertragsärzt:innen quasi einen Freibrief ausgestellt: Egal wer, egal wo – es soll geimpft werden.
Die Impfkampagne befindet sich derzeit in einer entscheidenden Phase. Um sie auch über den Jahreswechsel in Gang zu halten, wurde gestern nicht nur mit der Novellierung der Impfverordnung (ImpfV) das Honorar für die Praxen bis 7. Januar auf 36 Euro erhöht. Laut Lauterbach und Gassen werden nun auch weitere Reserven mobilisiert: Beim Einsatz von weiteren Ärzten in den Praxen, zum Beispiel Pensionären oder im Krankenhaus tätigen Ärzten, sollen die „ansonsten strengen Regeln des Vertragsarztrechts nicht gelten“.
Jeder approbierte Arzt dürfe in den Praxen impfen, heißt es weiter in dem Schreiben. Eine Anzeige gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und eine Genehmigung durch den Zulassungsausschuss gebe es nicht nicht. Die Abrechnung erfolge über die Betriebsstättennummer der Arztpraxis.
Impfen außerhalb der Praxisräume
Impfungen könnten außerdem ohne Anzeigepflicht an jedem beliebigen Ort durchgeführt werden, der sich für Impfungen eigne. Sollten Ärzte erwägen, zum Beispiel in größeren Räumen wie Bürgerhäusern oder Kirchengemeinden impfen zu wollen, sei dies „im Lichte der Corona-Impfverordnung möglich“. Kreativen Impfaktionen stehe damit nichts im Weg.
Impfungen mit Moderna
Aufgrund der Liefersituation in den kommenden Wochen werden die Praxen zudem gebeten, vorrangig „auf den hervorragend wirksamen Impfstoff von der Firma Moderna“ zurückzugreifen. Dies sei notwendig, damit bis Mitte Januar 2022 so viele Personen wie möglich geimpft beziehungsweise geboostert werden könnten.