Patientenrechtegesetz

Eckpunkte für Patientenrechte

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Für das von der Bundesregierung angekündigte Patientenrechtegesetz haben zehn Bundesländer eigene Eckpunkte festgelegt. Vorgesehen ist unter anderem ein Rechtsanspruch auf eine Zweitmeinung und auf Einsicht in die Patientenakte. Außerdem solle es einen Härtefallfonds für die Opfer von Behandlungsfehlern geben.

Behandlungsfehler sollen demnach schon im Vorfeld durch ein verbessertes Risikomanagement verhindert werden. Die Beweislast in solchen Fällen soll zudem gesetzlich vom Patienten auf den Arzt verlagert werden.

Der Patient müsse auf Augenhöhe mit dem Arzt über die eigene Behandlung mitentscheiden, sagte Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD). Medizinische Behandlung müsse in angemessener Frist gewährleistet sein, die sogenannten „IGEL-Leistungen“ müssten stärker reglementiert werden.

Patienten sollen auch das Recht auf Beratung durch eine neutrale Institution haben. Zudem soll aus Sicht der Länder ein allgemein verständlicher Patientenbrief eingeführt werden.

Die Bundesregierung hatte zuvor ein eigenes Positionspapier zu einem Patientenrechtegesetz vorgelegt. Dies enthalte richtige Vorschläge, bleibe jedoch in vielen Punkten vage und lasse wichtige Problembereiche völlig aus, sagte Prüfer-Storcks.

Mit ihren Kernpunkten gingen die Bundesländer „über die Planungen der Bundesregierung“ hinaus, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung der Länder Hamburg, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

 

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