Keine Rezeptur, kein Notdienst, keine Approbierten

Eckpunkte: Millioneneinsparungen durch Light-Filialen

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Berlin -

Am Vorabend des ersten Protesttags der Apothekerschaft veröffentlicht das Bundesgesundheitsministerium (BMG) weitere Details zu seiner geplanten Apothekenreform. Neu sind vor allem die angeblichen Einsparungen in Höhe von mindestens 9 Millionen Euro, die sich aus den Liberalisierungsmaßnahmen ergeben.

Eigentlicht trägt das Reformvorhaben den euphemistischen Titel „Versorgungssicherstellung und Fachkräftesicherung in Apotheken“, doch in einem neuen „Eckpunktepapier zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen“ tauchen einige Punkte erneut auf. Demnach sollen die regulatorischen Anforderungen an Apotheken überprüft werden, das Papier nennt unter anderem

  • Flexibilisierung von Herstellungs- und Prüfmöglichkeiten im Filialverbund
  • Gestattung neuer Vertretungsmöglichkeiten
  • Flexibilisierung der Öffnungszeiten von Apotheken

Ziele seien die Sicherstellung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung, die Fachkräftesicherung sowie die Anpassung an aktuelle Anforderungen.

Vorteil für Neugründungen

Laut Plan sind alleine durch vier Maßnahmen Einsparungen in Millionenhöhe jährlich möglich:

  • Wenn in Filialverbünden Labor und Rezeptur nur noch an einem Standort vorgehalten werden müssen, fallen laut BMG diverse wiederkehrende Investitionen weg. Durch die Streichung von „Ersatzbeschaffungen und Nacheichungen“ ergeben sich demnach jährlich Einsparungen von rund 1500 Euro pro Standort. Bei Umsetzung in allen aktuell 4700 Filialen könnten bis zu 7 Millionen Euro pro Jahr eingespart werden.
  • Auch Neugründungen von Filialen werden durch die Streichung von Labor, Rezeptur oder Notdienstzimmer billiger: Rund 20.000 Euro lassen sich laut BMG an Anschaffungskosten einsparen – bei 100 Neueröffnungen pro Jahr macht das 2 Millionen Euro pro Jahr. Hinzu kämen Einsparungen für Raumerwerbs- oder -mietkosten, diese seien allerdings nicht bezifferbar.
  • Personalkosten in nicht genannter Höhe lassen sich durch die geplanten Vertretungsmöglichkeiten für PTA in Filialen bei Nutzung von Videokonsultationen einsparen. „Soweit dadurch weniger höher qualifiziertes Personal eingesetzt wird, ergeben sich entsprechende Einsparungen.“
  • Auch aufgrund von flexibleren (also kürzeren) Öffnungszeiten könnten Personalkosten wegfallen. „Grundsätzlich ergibt sich hierdurch ein Einsparpotenzial für den Nichteinsatz des benötigten Personals.“

Andere Maßnahmen habe man bereits auf den Weg gebracht, etwa die „Abschaffung des Präqualifizierungsverfahrens für apothekenübliche Hilfsmittel in Apotheken und der damit einhergehenden nicht erforderlichen Doppelprüfungen sowie die Einschränkung der sogenannten Null-Retaxation“. Durch beide Maßnahmen würden die Apotheken langfristig von Bürokratie entlastet. So würden die Apotheken im Bereich der Hilfsmittelversorgung um circa 12 Millionen Euro entlastet, zum Thema Retax wird keine Summe genannt.

Weitere Einsparungen soll das E-BtM-Rezept bringen – bei circa 16 Millionen BtM-Rezepte pro Jahr kämen 1,35 Millionen Euro zusammen. Und auch die Streichung des BtM-Status bei Medizinalcannabis bringt bei rund 800.000 Verordnungen pro Jahr alleine für die Apotheken einen um circa 2,25 Millionen Euro geringeren Aufwand.

Das Eckpunktepapier geht zurück auf das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz. In diesem war vorgegeben worden, dass das BMG bis Ende September 2023 Empfehlungen erarbeitet.

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