Am Vorabend des ersten Protesttags der Apothekerschaft veröffentlicht das Bundesgesundheitsministerium (BMG) weitere Details zu seiner geplanten Apothekenreform. Neu sind vor allem die angeblichen Einsparungen in Höhe von mindestens 9 Millionen Euro, die sich aus den Liberalisierungsmaßnahmen ergeben.
Eigentlicht trägt das Reformvorhaben den euphemistischen Titel „Versorgungssicherstellung und Fachkräftesicherung in Apotheken“, doch in einem neuen „Eckpunktepapier zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen“ tauchen einige Punkte erneut auf. Demnach sollen die regulatorischen Anforderungen an Apotheken überprüft werden, das Papier nennt unter anderem
Ziele seien die Sicherstellung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung, die Fachkräftesicherung sowie die Anpassung an aktuelle Anforderungen.
Laut Plan sind alleine durch vier Maßnahmen Einsparungen in Millionenhöhe jährlich möglich:
Andere Maßnahmen habe man bereits auf den Weg gebracht, etwa die „Abschaffung des Präqualifizierungsverfahrens für apothekenübliche Hilfsmittel in Apotheken und der damit einhergehenden nicht erforderlichen Doppelprüfungen sowie die Einschränkung der sogenannten Null-Retaxation“. Durch beide Maßnahmen würden die Apotheken langfristig von Bürokratie entlastet. So würden die Apotheken im Bereich der Hilfsmittelversorgung um circa 12 Millionen Euro entlastet, zum Thema Retax wird keine Summe genannt.
Weitere Einsparungen soll das E-BtM-Rezept bringen – bei circa 16 Millionen BtM-Rezepte pro Jahr kämen 1,35 Millionen Euro zusammen. Und auch die Streichung des BtM-Status bei Medizinalcannabis bringt bei rund 800.000 Verordnungen pro Jahr alleine für die Apotheken einen um circa 2,25 Millionen Euro geringeren Aufwand.
Das Eckpunktepapier geht zurück auf das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz. In diesem war vorgegeben worden, dass das BMG bis Ende September 2023 Empfehlungen erarbeitet.
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