Eckpunkte: Cannabis-Apothekerin ist entsetzt Patrick Hollstein, 28.10.2022 13:30 Uhr
Melanie Dolfen ist Cannabis-Apothekerin aus Leidenschaft. Mit ihrer BezirksApotheke in Berlin versorgt sie seit Jahren Patientinnen und Patienten, für die Medizinalhanf eine letzte Therapieotion ist. Die Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken sieht sie kritisch, aber vom Eckpunktepapier ist sie regelrecht entsetzt: Die Interessen der Patent:innen würden komplett ignoriert, weil offenbar die Lobbygruppen noch Einfluss genommen hätten.
„Was ist in den wenigen Tagen zwischen den dementierten Eckpunkten und der Kabinettsvorlage zur Cannabis-Legalisierung passiert?“, fragt sich Dolfen und liefert die Antwort gleich mit: „Auf den letzten Metern haben die Lobbys der Hersteller und der Cannabis-Aktivisten offenbar noch kräftig mitgeschrieben.“
Das gravierendste Beispiel sind für die Inhaberin Bezirksapotheken Berlin die THC-Grenzwerte. In den vor einer Woche bekannt gewordenen Eckpunkten hatten 15 Prozent THC-Anteil als generelle Obergrenze gestanden. Für Jugendliche zwischen18 und 21 Jahren sollte der Höchstwert bei 10 Prozent liegen. Davon ist der Kabinettsvorlage jetzt keine Rede mehr; dort werden keine Zahlen mehr genannt. „Für die 18- bis 21-Jährigen hat man sich lediglich vage darauf geeinigt, einen Grenzwert ‚zu prüfen‘“, kritisiert Dolfen.
Ein weiteres Beispiel für den Einfluss der Cannabis-Hersteller sieht sie in den geplanten Vorschriften für den Cannabis-Vertrieb. „Das dementierte Papier hatte ‚lizenzierte Geschäfte und Apotheken‘ gleichberechtigt erwähnt. Jetzt haben die lizenzierten Shops klar die Priorität. Nun heißt es vage, ‚ggf.‘ könne es ‚auch sinnvoll sein‘, … ‚den Verkauf in Apotheken zuzulassen‘.“
Strenge Regeln für Legalisierung
Dolfen von den Berliner Bezirksapotheken engagiert sich seit Jahren für eine Cannabis-Legalisierung mit strengen Prinzipien. Im Zusammenhang mit den Anhörungen dazu hatte sie eine qualitative Regulierung gefordert:
- gesetzlich verbindliche THC-Grenzwerte
- Altersgrenzen (ab 25 Jahren)
- Höchstabgabemengen
- Cannabis, Herstellung und Verkauf klar zu trennen
- den Unterschied zwischen Freizeit- und Medizinalcannabis gesetzlich zu regeln
Neben dem Jugendschutz geht es ihr vor allem um die Interessen der Patient:innen, die Cannabis brauchen. Die Cannabis versorgende Apotheken hätten im Prozess der Legalisierung eine besondere Verantwortung. Es dürfe nicht so ausgehen, dass sich Patient:innen am Ende auf dem Freizeitmarkt versorgen müssten. „Wir brauchen klare gesetzliche Vorschriften, damit das, was wir für die Betroffenen erreicht haben, nicht unter die Räder kommt.“
„Über die Interessen der Patient:innen steht jedoch kein Wort in den Cannabis-Papieren der Koalition“, kritisiert Dolfen. „Weder in den dementierten Eckpunkten noch in der aktuellen Kabinettsvorlage!“