Nikotinprodukte

E-Zigaretten sind Arzneimittel

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Die Bundesregierung will E-Zigaretten künftig wie Arzneimittel behandeln – zumindest wenn mit ihnen Nikotin verdampft wird. Da es sich bei Nikotin-Depots, -Tanks oder -Liquids nicht um Tabakerzeugnisse handele, fielen diese unter das Arzneimittelgesetz (AMG), antwortete die Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion. E-Zigaretten mit integriertem Nikotin-Depot und einsetzbaren Nikotin-Tanks dürften demnach nur noch in Apotheken verkauft werden.

Der Verkauf von Zigarettenkörpern in denen noch keine Nikotin-Tanks eingesetzt seien, unterliege dagegen dem Medizinproduktegesetz, das gelte auch für Zubehör wie Ladegeräte und Vernebler. Nach Ansicht der Regierung verstößt der Gebrauch der E-Zigaretten allerdings nicht gegen das AMG. Auch „Dampfer“ unterlägen jedoch den Vorgaben des Bundesnichtraucherschutzgesetzes.

Derzeit greifen in Deutschland rund zwei Millionen Menschen zu E-Zigaretten. Ob die elektronischen Ersatzzigaretten weniger Gesundheitsschäden verursachen als herkömmliche Zigaretten ist unter Experten umstritten.

 

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