In Nordrhein-Westfalen dürfen elektronische Zigaretten zumindest vorerst nicht mehr verkauft werden. Laut NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) fallen die sogenannten Liquids mit Nikotin unter das Arzneimittelgesetz und sind damit zulassungspflichtig. Bislang gibt es in Deutschland aber keine Zulassung, der Verkauf ist somit strafbar.
Der Ministerin zufolge sind die nikotinhaltigen Liquids Funktionsarzneimittel, da das Nikotininhalieren die physiologischen Funktionen des Körpers beeinflussen könnten. E-Zigaretten erfüllten die Funktion eines Applikators und fielen damit unter das Medizinproduktegesetz. Ende November hatte das Krebsforschungszentrum (DKFZ) darauf hingewiesen, dass die E-Zigarette die Innenraumluft mit atemwegsreizenden und allergieauslösenden Stoffen belasten könne.
Die Durchführung des Verbots ist Aufgabe der Aufsichten der Bezirksregierungen, Kreise und kreisfreien Städte. Wer nicht-zugelassene Arzneimittel in den Verkehr bringt, dem droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.
Die nächste Konferenz der Gesundheitsminister werde sich mit dem Thema befassen, so Steffens. Die EU-Kommission plane eine Überprüfung der gesundheitlichen Folgen. Auch für nikotinfreie Liquids müsse Steffens zufolge im Einzelfall anhand der Inhaltsstoffe geprüft werden, ob sie arzneimittelrechtlichen Vorschriften unterliegen.
Dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) liegen derzeit mehrere Anträge von Landesbehörden zur Überprüfung einzelner E-Zigaretten-Produkte vor. In einem ersten Fall sei eine E-Zigarette als zulassungspflichtiges Arzneimittel eingestuft worden, sagte ein BfArM-Sprecher. Dieses Produkt sei in Deutschland aber bisher nicht in den Verkehr gebracht worden.
Die Techniker Krankenkasse (TK) forderte derweil Warnhinweise für die flüssigen Nikotinkonzentrate. „Nikotin ist ein Nervengift und ein Suchtmittel. Deshalb gehören Warnhinweise auf die Liquid-Fläschchen“, sagte eine Sprecherin des NRW-Verbands. Gerade Jugendliche könnten sonst zum Rauchen verführt werden. Es handele sich ganz klar nicht um ein „gesundes“ Rauchen, wie gerne gerade in Richtung aufhörwilliger Raucher suggeriert werde. „Der Nikotinkonsum bei einer E-Zigarette ist mindestens genauso hoch wie beim herkömmlichen Glimmstängel“, betonte die TK unter Berufung auf eine Studie des Institut für Sozial-und Präventivmedizin an der Universität Genf.
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