Viele Arztpraxen hatten mit dem flächendeckenden Start des E-Rezeptes zum Jahreswechsel ihre liebe Mühe. In den Apotheken wurden oft die altbekannten Muster-16-Rezepte vorgelegt. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist nicht gerade glücklich mit dem verbindlichen Start, auch wenn man noch kein endgültiges Resümee ziehen will.
Die eigentliche Bewährungsprobe beginne erst in der kommenden Woche, wenn bundesweit die Weihnachtsferien vorbei seien, so ein KBV-Sprecher. Schließlich handele es sich um eine Massenanwendung mit im Schnitt 1,5 Millionen ausgestellter Rezepte täglich. Laut Gematik-Dashboard wurden am Donnerstag immerhin knapp 1,161 Millionen E-Rezepte in den Apotheken eingelöst.
Der bundesweite Roll-out des E-Rezepts begann im Sommer. „Deshalb haben wir den Praxen seit dem Sommer geraten, das E-Rezept zu testen – immer vorausgesetzt, dass das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in den Apotheken der Umgebung möglich ist.“ Man habe sich bei den Ärzt:innen ein anderes Vorgehen gewünscht, „nämlich einen stufenweisen Zugang.“
Die verbindliche Einführung des E-Rezeptes ab dem 1. Januar hatte die KBV genauso abgelehnt wie den bundesweiten Roll-out im Sommer. „Wir wollten am vorher beschlossenen stufenweisen Rollout festhalten. Denn so hätte das E-Rezept ausreichend über die gesamte Prozesskette getestet werden können. Man hätte Kinderkrankheiten ausmerzen können, bevor es in die nächste Region geht.“
Bei der Menge an Rezepten müsse das System verlässlich und gesichert funktionieren – „die Praxen sind kein Testlabor“. Das stufenweise Verfahren wäre aus Sicht der Ärzteschaft daher die sinnvollere Variante gewesen.
Laut KBV wird vor allem der Einlöseweg über die eGK genutzt – aus gutem Grund: „Der alternative Einsatz der E-Rezept-App ist gerade für viele ältere Patienten sicherlich nicht praktikabel. Und ein Ausdruck des E-Rezepts, der dritte mögliche Einlöseweg, ist nicht Sinn und Zweck von Digitalisierung“, so der Sprecher.
Auch die Tatsache, dass es weiterhin für einige Verordnungen keine E-Rezept-Lösung gibt, wird kritisiert: „Deshalb setzten wir uns dafür ein, dass nach einer erfolgreichen Einführung des E-Rezepts zügig auch die Erweiterung auf BtM-Rezepte und weitere Verordnungen kommt.“ Auch den Einsatz in der Heimversorgung befürworten die Ärzt:innen. Ein mobiler Einsatz bei Hausbesuchen sei aber erst möglich, wenn die Gematik eine mobile Softwarelösung anbiete.
Dass das Digitalisierungsgesetz (DigiG) zudem vorsehe, Praxen, die keine E-Rezepte ausstellen, mit Sanktionen zu belegen, sei „definitiv der falsche Weg“. „Der Erfolg der Digitalisierung des Gesundheitswesens steht und fällt mit der Unterstützung der Ärztinnen und Ärzte. Vertrauen schafft man sicherlich nicht mit Bußgeldern. Die Abschaffung der angedrohten Sanktionen wäre ein wichtiger Schritt.“
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