TI muss funktionieren

E-Rezept: Ärzte fordern Update

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Berlin -

Nicht nur in Apotheken herrscht mitunter Unmut wegen Problemen mit dem E-Rezept. Auch die Ärzteschaft fordert Verbesserungen. Beim am Dienstag beginnenden Deutschen Ärztetag in Mainz wird vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) und der Gematik eine funktionierende Telematikinfrastruktur (TI) samt E-Rezept verlangt.

Die Erfahrungen in den ärztlichen Praxen bezogen auf das E-Rezept seien an vielen Stellen „leider“ mehr als ernüchternd, heißt es in einer Antragsbegründung von Abgeordneten aus neun Ärztekammern. Sie betonen in ihrem Antrag, dass die TI und das E-Rezept funktionieren müssen. „Die Einführung von künftigen digitalen Massenanwendungen bedarf ausreichender Test- und Erprobungsphasen, um den sicheren flächendeckenden Betrieb zu gewährleisten“, heißt es. Nur so könne verhindert werden, dass bestimmte Versorgungskonstellationen bei der Konzeption völlig unbeachtet bleiben.

Zuweisung an Apotheke gefordert

Die Umsetzung etwa der Komfortsignatur sei „nicht zufriedenstellend und praxistauglich und zum Teil mit viel zu langen Wartezeiten verbunden“. Ganze Versorgungskonstellationen, wie die Versorgung von Patientinnen und Patienten in Pflegeheimen oder mit ambulanten Pflegediensten, seien nicht bedacht und vorbereitet worden. „Die Versorgung von Patientinnen und Patienten in Pflegeheimen oder mit ambulanten Pflegediensten mit E-Rezepten ist weiterhin nicht zufriedenstellend möglich. Hier müssen umgehend die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Zuweisung des E-Rezepts entweder an den Pflegedienst oder die Apotheke technisch und rechtlich ermöglicht wird.“

Flächendeckende Ausfälle von TI-Komponenten müssten künftig vollständig unterbunden werden, weil sie eine unzumutbare Belastung der hausärztlichen Praxen bedeuteten. Dauerhafte systematischen Ausfälle wie im März seien „vollkommen inakzeptabel und müssen durch umfassende Testung und Zertifizierung zentraler Komponenten der TI von vornherein unterbunden werden“. Mit der immer weitergehenden Digitalisierung der Gesundheitsversorgung in Deutschland könnten TI-Ausfälle nicht nur die „ohnehin frustrierten Nutzenden weiter demotivieren, sie können auch echten medizinischen Schaden anrichten, wenn beispielsweise die Versorgung mit Arzneimitteln deshalb nicht mehr gewährleistet werden kann“.

Strafen für PVS-Anbieter

Außerdem fordern Abgeordnete in einem weiteren Antrag den Gesetzgeber auf, die bestehenden Vorgaben zur Reglementierung und Zertifizierung von Praxisverwaltungssystemen (PVS) deutlich zu verschärfen. Ein klarer Prüfauftrag erfordere auch die Möglichkeit von Sanktionen, die die PVS-Anbieter direkt treffen wie Strafzahlungen. Die PVS müssten verpflichtet werden, sich für andere digitale Anwendungen im Gesundheitswesen zu öffnen sowie Schnittstellen zur Verfügung zu stellen.

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