E-Health-Gesetz

Linz: Apotheker ist Heilberufler des Vertrauens

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Berlin -

Das E-Health-Gesetz ist fast beschlossene Sache. Am Freitag hat der Bundesrat theoretisch zwar noch die Chance, Einspruch einzulegen – das ist aber mehr als unwahrscheinlich. Das Gesetz steht auf der grünen Liste der Vorhaben, die durchgewinkt werden. Die Präsidentin der Apothekerkammer Niedersachsen, Magdalene Linz, kritisierte erneut die für die Apotheker vorgesehene Rolle.

Es sei „unverständlich und bedauerlich“, dass der Bundestag den Bürger nicht zutraue, selbst zu entscheiden, ob ein Arzt oder ein Apotheker den Medikationsplan für sie ausfüllen solle. „Ich kenne aus meiner Apotheke Patienten, die sogar bis zu 20 verschiedene Arzneimittel einnehmen, vom Arzt verordnete und freiverkäufliche“, so Linz.

Doch insbesondere ältere und alleinstehende Menschen seien überfordert, eine solche Vielzahl in Eigenregie zu verwalten. „Damit sie in dieser kritischen Situation ihre lebensnotwendige Medikation nicht heimlich absetzen oder wegen eines gefährlichen Medikamenten-Mix ins Krankenhaus kommen, brauchen sie Hilfe von einem Heilberufler ihres Vertrauens“, findet Linz.

Für viele Menschen sei das ihr Apotheker, so die Kammerpräsidentin. „Er weiß, was der Arzt ihnen verschrieben hat und er kennt die Medikamente, die sie zusätzlich gekauft haben.“ Allein im vergangen Jahr seien 522 Millionen Packungen im Rahmen der Selbstmedikation abgegeben worden. Das entspreche fast 40 Prozent aller abgegebenen Arzneimittelpackungen.

Der Bundestag hat das E-Health-Gesetz Anfang Dezember in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Union und SPD stimmten dafür, Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich und die Linke stimmte dagegen.

Ab Oktober 2016 sollen Menschen, die drei oder mehr Arzneimittel einnehmen, Anspruch auf einen Medikationsplan haben. „Das ist vor allem für ältere und alleinlebende Menschen eine große Hilfe“, lobt sich das BMG. Der Arzt müsse die Versicherten über ihren Anspruch informieren und den Plan erstellen. Apotheker müssen ihn auf Wunsch des Patienten aktualisieren. Zunächst gibt es den Plan in Papierform, aber ab 2018 soll er auch von der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abrufbar sein.

Um die Beteiligung der Apotheker am Medikationsplan wurde lange gestritten. Union und SPD hatten sich kurzfristig darauf verständigt, dass die Apotheker den Plan nicht erstellen dürfen, aber aktualisieren müssen. Ein Honorar ist nicht vorgesehen. Aus Sicht von ABDA-Präsident Friedemann Schmidt verpasst die Politik damit die Chance, durch eine konsequente Einbindung der Apotheker einen echten Medikationsplan für Patienten zu erstellen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) betonte hingegen: „Apotheker sind von Anfang an einbezogen“.

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