Der Protest der Apotheker gegen den Entwurf des E-Health-Gesetzes nimmt zu: Auch Ursula Funke, Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen, kritisiert, dass nur Ärzte Medikationspläne erstellen und aktualisieren sollen. Der Medikationsplan nutze dem Patienten nur, wenn alle seine Medikamente aufgenommen seien, also auch die Selbstmedikation oder von verschiedenen Fachärzten verordnete Präparate. „Dies wird nur gewährleistet, wenn sich Arzt und Apotheker gemeinsam um den Medikationsplan kümmern“, so Funke.
Auf diese Weise könnten Apotheker gefährliche Wechselwirkungen zwischen Medikamenten erkennen, erklärt die Kammerpräsidentin. So könnten Arzneimittelrisiken im Vorfeld vermieden werden. Funke forderte von der Politik eine rasche und patientenorientierte Nachbesserung des Gesetzentwurfes. Dabei müsse die Einbindung des Apothekers in den Medikationsplan gewährleistet sein.
Dass Patienten ab Oktober 2016 Anspruch auf einen Medikationsplan haben, begrüßt Funkte ausdrücklich. „Die Verankerung eines Medikationsplans halten wir grundsätzlich für einen richtigen Schritt.“ Sie wendet ein: „Er ist aber nur dann sinnvoll, wenn er dem Patienten auch nutzt und eine Hilfestellung darstellt.“ Dass Apotheker in dem Gesetzentwurf nicht berücksichtigt werden, kann Funke nicht nachvollziehen.
Laut dem E-Health-Gesetz in seiner derzeitigen Form würden nur Vertragsärzte für die Erstellung und Aktualisierung von Medikationsplänen vergütet. Die Apotheker sollen zwar auch Änderungen vornehmen dürfen, eine Bezahlung ist dafür aber zunächst nicht vorgesehen. Laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) ist die Aktualisierung des Medikationsplans in Papierform mit dem Honorar für die Beratung abgegolten.
Das hatten auch Magdalene Linz, Präsidentin der Apothekerkammer Niedersachsen, und Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbands Nordrhein, kritisiert. Sie forderten ebenfalls Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf.
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