BVDVA: E-Rezept und E-Medikationsplan APOTHEKE ADHOC, 29.10.2015 17:49 Uhr
Bis das E-Health-Gesetz in der kommenden Woche in die öffentliche Anhörung geht, können Verbände und Organisationen noch ein letztes Mal ihre Forderungen und Argumente vortragen. Während die ABDA versucht, durch Zugeständnisse die Apotheker doch noch ins Spiel zu bringen, schwenkt der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) voll auf die Digitalisierung ein.
Das E-Health-Gesetz müsse die Perspektiven aufzeigen, die sich mit einer Digitalisierung des Gesundheitswesens ergeben, heißt es in der Stellungnahme. Man vermisse eine „klare Roadmap“ für eine Digitalisierung des Gesundheitswesens, diese berge aber „riesige Effizienzpotenziale“. Digitale Anwendungen seien „kein Selbstzweck“, sondern müssten „Effizienzsteigerungen zur Folge haben und Synergien heben“. Die Digitalisierung müsse entbürokratisierend wirken, schreibt der BVDVA. Auch Insellösungen seien nicht der Weg, neue Technologien müssten massenhaft anwendbar sein. Mehraufwand dürfe bei keinem der Beteiligten entstehen.
So kritisiert der BVDVA, dass im Gesetzentwurf „mit keinem Wort von einem elektronischen Rezept die Rede“ sei. Dies sei aber „die ‚Königsanwendung’, die die wichtigsten Leistungserbringer, also Ärzte, Krankenhäuser und Apotheker, sinnvoll und nachhaltig“ miteinander verknüpfe und die „das Thema E-Health erst plastisch erlebbar“ mache. Der BVDVA fordert, das „umständliche Papierrezept“ abzulösen. Die logische Konsequenz eines solchen Gesetzes sei es, das „gesamte System zu ertüchtigen und noch patientengerechter auszurichten“.
Auch für den Medikationsplan fordern die Versandapotheker die totale Digitalisierung: Die „anachronistische Papierform“ sei im Entwurf „nicht klar als Übergangslösung definiert“. Im Sinne einer Arbeitserleichterung müsse die elektronische Nutzungsoption aber verpflichtend sein. Die derzeit angestrebte Gestaltung bedeute „lediglich Mehraufwand für alle Beteiligten“ und störe „die Akzeptanz für E-Health-Themen insgesamt“. Für die Einführung einer digitalen Medikationsplans wünscht sich der BVDVA eine verbindliche Zeitplanung verbunden mit klar definierten Sanktionen, falls die Umstellung nicht fristgerecht erfolgt.
Richtig findet der BVDVA die Entscheidung, die Grenze für den Anspruch auf einen Medikationsplan bei drei verordneten Arzneimitteln festzusetzen. Das sei aber „der kleinste Schritt, der hier gegangen wird“. Apotheker müssten zwangsläufig initial „als niedrigschwelliger Anlaufpunkt für die Patienten“ beim Medikationsplan mitwirken.
Das Gesetz ohne Apotheker umsetzen zu wollen, sei nicht realistisch. Es sei nicht einzusehen, „dass die pharmazeutischen Fachleute, die die Apotheker nun einmal sind, den Patienten nicht bei der Erstellung oder Änderung von Therapieplänen entsprechend beraten soll“. Eine Korrektur des Gesetzes sei dahingehend „dringend erforderlich“.
Schließlich verweist der BVDVA auf das Nachbarland Dänemark. Das dänische Gesundheitssystem sei dank digitaler Verknüpfung effizient und transparent, die Gesundheitsdaten stünden Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken durch Cloud-basierte Technologien zur Verfügung. Ebenso hätten Patienten jederzeit Zugriff auf ihre Daten. Das dänische Gesundheitssystem gebe insofern ein gutes Vorbild für die Digitalisierung eines Gesundheitswesens ab, schließt der BVDVA.