E-Health-Gesetz

BAH: Medikationsplan vom Apotheker

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Berlin -

Die Apotheker können offenbar noch hoffen, beim E-Health-Gesetz Berücksichtigung zu finden. In der Unionsfraktion wird debattiert, ob der Medikationsplan auch in der Offizin ausgestellt werden können soll. Unterstützung bekommen die Pharmazeuten von den OTC-Herstellern.

Im Vorfeld der Anhörung im Gesundheitsausschuss in der kommenden Woche hat sich der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) in seiner Stellungnahme dafür ausgesprochen, die Apotheker bei der Erstellung des Medikationsplans einzubinden. Der werde seine Wirkung nämlich nur entfalten können, wenn er über die bisherigen Bestimmungen hinaus weiterentwickelt werde. „Dazu empfiehlt der BAH, die Expertise der Apotheker in die Erstellung und Fortschreibung gleichberechtigt neben den Ärzten einzubinden.“

Patienten sollten frei entscheiden können, ob sie ihren Medikationsplan vom Arzt oder Apotheker erstellt haben möchten, so der BAH. „Somit wird sichergestellt, dass die rezeptfreien Medikamente in die Dokumentation aufgenommen werden. Bei einer alleinigen Verortung des Medikationsplans bei den Ärzten hingegen könnte das Potenzial des Medikationsplans im Sinne der AMTS nicht voll ausgeschöpft werden.“

Außerdem wünscht sich der BAH, dass bereits jetzt verbindliche Fristen zur Umsetzung des digitalen Medikationsplans im Gesetzestext festgeschrieben werden, die den Aufwand der technischen Realisierung berücksichtigen. „Denn Sinn und Zweck des Medikationsplans können nur ausgeschöpft werden, wenn er digital vorliegt und von unterschiedlichen Leistungserbringern ohne technische Hürden eingesehen und aktualisiert werden kann. Nur die digitalisierte und strukturierte Form würde es Ärzten und Apothekern ermöglichen, Medikationen dauerhaft zu analysieren und gegebenenfalls zu modifizieren.“

Angeregt wird außerdem die verbindliche Projektierung der elektronischen Patientenakte und die Schaffung kompatibler Standards für die Weitergabe und Lesbarkeit von Daten. „Bei entsprechender digitaler Vernetzung zwischen den relevanten Akteuren ist davon auszugehen, dass rein auf Informationsdefiziten basierende Therapiefehler reduziert werden können. Dies liegt im Sinne von Patienten und Ärzten und dürfte sich unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten positiv auswirken.“

Der BAH regt eine offene und undogmatische Diskussion aller Beteiligten an: Auch im Gesundheitssystem lasse sich der Trend zur Digitalisierung nicht mehr aufhalten. „Eine Folge wird sein, dass seit Jahrzehnten eingespielte Rollen und Verhaltensmuster überwunden und ehemals als statisch empfundene und gelebte Grenzen durchlässiger werden.“

Im Juli hatte sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, dass auch die Apotheker den Medikationsplan ausstellen dürfen. Der Vorstoß der Länderkammer ging auf eine Initiative der nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) zurück. Obwohl er erst vom Gesundheitsausschuss und dann auch vom Plenum aufgegriffen wurde, sah die Regierung keinen Nachbesserungsbedarf.

Auch die Bundestagsfraktion der Grünen hatte sich in einem Antrag für die Einbindung der Pharmazeuten stark gemacht. Allerdings sollte das Angebot allerdings nicht auf eine „vom Versicherten gewählte Apotheke“ beschränkt sein. Der Passus, der eine Forderung der ABDA aufgriff, hätte die Apotheke vor Ort gestärkt, da ein Wechsel nicht ohne Weiteres möglich gewesen wäre, und gleichzeitig eine Zuweisung an bestimmte Apotheken verhindert.

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