Der Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer (BPAV) begrüßt den Beschluss des Bundesrats zum E-Health-Gesetz. Die Länder haben am Freitag beschlossen, dass Medikationspläne künftig nicht nur von Ärzten ausgestellt und aktualisiert werden dürfen, sondern auch von Apothekern. „Daraus folgt, dass zukünftig auch und gerade die Erstellung der Medikationspläne für Menschen in der stationären Pflege vergütet wird“, gibt sich der BPAV überzeugt.
Der Bundesrat hatte am Freitag in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause das E-Health-Gesetz durchgewinkt – mit einigen Änderungen. Dazu gehört unter anderem, dass Versicherte den Medikationsplan auch in einer Apotheke ihrer Wahl erstellen lassen können. Das ist aus Sicht des BPAV ein „richtiges und wichtiges Zeichen“.
„An dieser Stelle trägt unsere politische Überzeugungsarbeit der letzten Wochen und Monate nun doch noch Früchte“, so der BPAV-Vorsitzende Hans-Werner Holdermann. Verblisternde Apotheken würden schon seit Jahren Medikationspläne erstellen – automatisch mit der patientenindividuellen Arzneimittelverblisterung. „Es freut uns, dass man nunmehr die Vorteile des Medikationsmanagements durch den verblisternden Apotheker erkennt und dessen hochwertige pharmazeutische Dienstleistung, die er zusammen mit dem Blisterzentrum erbringt, honorieren möchte.“
Was die Honorierung betrifft, gibt sich Holdermann optimistisch: „Wir stehen bereit, zügig in konstruktive Gespräche mit allen Beteiligten einzutreten, sobald die Regelung Gesetzeskraft erlangt und umgesetzt werden muss. Dieser Tage erarbeiten wir Vorschläge für eine solche Umsetzung dieser Honorierungsfrage“, so der BPAV-Chef.
Für die Blisterapotheken komme es nur noch darauf an, dass die Erkenntnis erwachse, dass durch die Erstellung des Medikationsplanes zwar wenige tausend Therapiefehler abgewendet würden, durch die patientenindividuelle Verblisterung aber millionenfache Medikationsfehler verhindert werden könnten, so Holdermann.
Auch ABDA-Präsident Friedemann Schmidt hatte die Empfehlung des Bundesrats begrüßt. „Die Länder sind damit näher an der Versorgungswirklichkeit. Sie wissen, dass man einen vollständigen und damit brauchbaren Medikationsplan nur in Zusammenarbeit mit den Apotheken aufstellen kann“, kommentierte Schmidt am Freitag.
„Aber in der Umsetzung gibt es da noch erhebliche Defizite“, so Schmidt. Die bloße Auflistung von Arzneimitteln biete kaum einen Mehrwert, wenn die Medikation des Patienten nicht genau analysiert und auf mögliche Wechselwirkungen überprüft werde. Solch eine Analyse sei eine aufwendige pharmazeutische Leistung, die nicht kostenfrei erbracht werden könne. „Wir akzeptieren dieselbe Vergütung wie die Ärzte: Für gleiche Leistung sollte es gleiches Geld geben“, hatte Schmidt schon Anfang Juli gesagt.
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