Mit dem neuen e-Health-Gesetz sollen Patienten künftig einen Anspruch auf einen Medikationsplan enthalten. Das geht aus einem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur „sicheren digitalen Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ hervor. Der Entwurf liegt derzeit in der Ressortabstimmung. 2016 soll das e-Health-Gesetz in Kraft treten.
Laut Entwurf haben Versicherte, die mindestens fünf verordnete Arzneimittel anwenden, ab dem 1. Oktober 2016 Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform durch den Hausarzt. Darüber hinaus müssen sie zur besseren Aktualisierbarkeit einen elektronischen Medikationsplan erhalten. Darin müssen alle Rx- und OTC-Arzneimittel dokumentiert sein, ebenso wie Medizinprodukte, die für die Medikation relevant seien sowie Anwendungshinweise.
Gerade eine falsche Medikation führe häufiger zum Tod von Patienten, heißt es vom BMG. Mit dem geplanten einheitlich standardisierten Medikationsplan soll den Versicherten ein verständlicher und wiedererkennbarer Einnahmeplan zur Verfügung gestellt werden, der sie in der richtigen Anwendung ihrer Medikation unterstützt, heißt es im Entwurf. Gleichzeitig ermögliche der Medikationsplan eine bessere Information etwa von Fachärzten und Apothekern.
Für die Aktualisierungen soll grundsätzlich der Hausarzt zuständig sein, extra vergütet werde dieser dafür nicht. „Aktualisierungen des Medikationsplans können, soweit Veranlassung dazu besteht, auch von anderen Leistungserbringern, insbesondere Apothekern und an der fachärztlich-vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzten sowie in Einrichtungen der Krankenversorgung vorgenommen werden“, heißt es im Entwurf.
Sobald die Telematikinfrastruktur zur Verfügung steht, soll die eGK Aktualisierungen erleichtern. Leistungserbringer könnten bei einem Änderungsbedarf die bereits vorhandenen Daten in ihre lokalen Verwaltungssysteme übernehmen, ohne sie erneut eingeben zu müssen. Bei der Umsetzung der Daten in die elektronische Form sollten, soweit möglich, Daten, die inhaltsgleich in anderen Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte verwendet werden, in gleicher Weise abgebildet werden.
Inhalt und Struktur des Medikationsplans sowie ein Verfahren zu dessen Fortschreibung sollen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Bundesärztekammer und die ABDA bis zum 30. April 2016 in Abstimmung mit dem GKV-Spitzenverband und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) erarbeiten. Kommt die Vereinbarung nicht zustande, folgt ein Schlichtungsverfahren.
Die ABDA begrüßt den Vorstoß: „Ein konsequent geführter Medikationsplan ist eine entscheidende Voraussetzung für ein systematisches Medikationsmanagement, bei dem gefährliche Wechselwirkungen von Medikamenten verhindert werden könnten“, so ABDA-Präsident Friedemann Schmidt.
„Es ist gut, dass die Apothekerschaft in die Erarbeitung des einheitlichen Medikationsplans klar eingebunden wird“, so Schmidt weiter. Allerdings komme es jetzt sehr darauf an, die relativ abstrakten Formulierungen in eine für Patienten und Heilberufe praktikable Umsetzung zu bringen. Die Apothekerschaft habe in Modellprojekten wie Armin bereits praktische Erfahrungen zur gemeinsamen pharmazeutischen Betreuung von Patienten durch Ärzte und Apotheker gesammelt. „Diese bringen wir natürlich gerne in den weiteren Prozess ein“, so Schmidt.
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) fordert hingegen, dass die Speicherung des elektronischen Medikationsplans auf die Umsetzbarkeit hin überprüft werden sollte. Die eGK sei für diese Datenmengen nicht ausgelegt. „Hier sind Online-Verfahren praktikabler“, sagt Ulrike Elsner, vdek-Vorstandsvorsitzende.
Problematisch seien auch die finanziellen Anreize für Ärzte: Laut Entwurf sollen Krankenhäuser für das Erstellen eines elektronischen Entlassungsbriefes und Ärzte für das Einlesen eines solchen Briefes zwei Jahre lang eine Vergütung erhalten – als eine Art Anschubfinanzierung, heißt es im Entwurf. Aus Sicht des vdek sei nicht nachzuvollziehen, weshalb das Einlesen oder der Versand von elektronischen Arztbriefen nun extra vergütet werden sollten. Das Praxispersonal werde durch elektronische Anwendungen sogar entlastet.
Grundsätzlich begrüßt der Verband den Entwurf. Klare Fristen und die Einführung von Sanktionen könnten Blockadehaltungen bei den Leistungserbringern unterbinden. Nach den massiven Verzögerungen will das BMG den Druck erhöhen: Sollten Industrie, Krankenkassen oder Ärzte erneut blockieren und die Fristen für die einzelnen Entwicklungsstufen nicht einhalten, droht ihnen eine Geldstrafe.
Die Daten, bis auf persönliche Angaben wie Adresse und Krankenversicherung, befänden sich nicht auf der eGK selbst, sondern beim Träger. Daher sollen nun bis zum 30. Juni 2016 alle Vorarbeiten durch die Gesellschaft für Telematik abgeschlossen und erfolgreich getestet sein. Danach sollen die einzelnen Arztpraxen an die Datenautobahnen angeschlossen werden. Ärzte sollen unter anderem sogenannte Notfalldaten abrufen können, um Fehler bei der Behandlung zu vermeiden. Diese Daten sollen ab 2018 an verfügbar sein.
Den Angaben zufolge wird bei den modernen IT-Technologien ein strenger Datenschutz eingehalten. Grundsätzlich gebe es ein sogenanntes Zwei-Schlüssel-System, von dem nur die Notfalldaten ausgenommen seien. Das bedeutet, um an die Daten zu kommen, müssen auf beiden Kommunikationsseiten entsprechende Schlüssel eingesetzt werden. Datenschützer gehen den Angaben zufolge davon aus, dass das System sehr sicher sei.
Die eGK hatte zum 1. Januar die Krankenversichertenkarte abgelöst. Allerdings blieben deren Anwendungsmöglichkeiten bisher weit hinter den Erwartungen zurück. Im Grunde kann eine Arztpraxis mit der eGK nur die Stammdaten der Patienten, also nicht viel mehr als die bisherige Karte einlesen.
Der gesundheitspolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Jens Spahn, sagte: „Das Gesundheitswesen steckt in Teilen noch tief im 20. Jahrhundert. Da wird wie eh und je gefaxt und Papier hin- und hergeschickt. Es braucht endlich eine Autobahn für den digitalen Datenaustausch zwischen allen Beteiligten. Das spart Zeit, Geld und verbessert die Abläufe.“
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