Bundesregierung verzichtet auf Apotheker APOTHEKE ADHOC, 17.09.2015 16:03 Uhr
Einen Medikationsplan vom Apotheker soll es aus Sicht der Bundesregierung nicht geben. Dem Vorschlag des Bundesrats, dass auch Pharmazeuten den Plan ausstellen dürfen, stimmt die Regierung nicht zu. Da das E-Health-Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist, sieht es für die Apotheker schlecht aus.
Nach dem Willen der Regierung soll nur der behandelnde Arzt den Medikationsplan erstellen, „da diesem alle hierfür erforderlichen Informationen im Rahmen der Ausübung seiner ärztlichen Tätigkeit zur Verfügung stehen.“ Er sei als erster mit dem Patienten befasst und lege die für den Medikationsplan erforderlichen Inhalte im Rahmen seiner Therapie und Verordnungstätigkeit ohnehin fest.
Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass die Medikationspläne durch den Arzt „oder eine vom Versicherten gewählte Apotheke“ erstellt werden. Aus Sicht der Ländervertreter erfordert die Erstellung eines umfassenden Medikationsplans „die Zusammenführung und Erfassung aller (von verschiedenen Ärzten verordnete und nicht verordnete) Arzneimittel“. „Diese Informationen liegen in der vom Versicherten gewählten Apotheke immer vor“, so der Bundesrat.
Das sieht die Bundesregierung anders. Denn der Arzt verordne nicht nur die Arzneimittel, sondern sei auch verpflichtet, sich vor der Verordnung eines Arzneimittels über die bisherige Medikation des Versicherten zu informieren. Die Bundesregierung hält damit an ihrem ursprünglichen Plan fest.
Bei der Aktualisierung der Pläne sieht die Bundesregierung – wie der Bundesrat – die Apotheker in der Verantwortung. Sie sollen dazu verpflichtet werden, den Plan zu aktualisieren. „Die Forderung des Bundesrates wird jedoch nur dahingehend unterstützt, dass der Apotheker im Rahmen der Arzneimittelabgabe verpflichtet werden soll, auf Wunsch der Versicherten den Medikationsplan bei einer Änderung der Medikation zu aktualisieren.“ Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass Arzt und Apotheker den Medikationsplan aktualisieren müssen, „sobald sich die Medikation ändert und sie davon Kenntnis erlangen“.
Bei der ABDA sieht man die Entscheidung der Bundesregierung kritisch: „Es ist und bleibt unverständlich, warum die Bundesregierung die Apotheker nicht einbeziehen will, um Medikationspläne für Patienten zu erstellen“, so ein Sprecher. Die Stammapotheke eines Patienten sei der einzige Ort, an dem die Rezepte des Hausarztes und verschiedener Fachärzte mit der Selbstmedikation des Patienten zusammen träfen.
„Dass man dieses Wissenspotenzial nutzt, sollte eigentlich selbstverständlich sein“, so der Sprecher weiter. Bei der ABDA hofft man darauf, dass der Bundestag „das Manko im Gesetzentwurf“ im Zuge des parlamentarischen Verfahrens ausbessert. „Die ABDA wird sich weiterhin massiv dafür einsetzen.“
Dass im parlamentarischen Verfahren noch große Änderungen an dem Gesetzentwurf vorgenommen werden, ist allerdings unwahrscheinlich. Immerhin hat sich der Bundestag bereits Anfang Juli mit dem Gesetz befasst und sich gegen die Apotheker entschieden.
Umso größer war die die Freude, als der Bundesrat eine Woche später beschloss, dass die Apotheker doch Medikationspläne ausstellen dürfen. „Die Länder sind damit näher an der Versorgungswirklichkeit. Sie wissen, dass man einen vollständigen und damit brauchbaren Medikationsplan nur in Zusammenarbeit mit den Apotheken aufstellen kann“, kommentierte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt.
Da das E-Health-Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist, haben die Einwände des Bundesrats jedoch relativ wenig Bedeutung. Die Ländervertreter können das Gesetz entweder billigen oder den Vermittlungsausschuss anrufen. Kann man sich dort nicht auf einen Kompromiss einigen, kommt es zum „Stechen“: Bundesrat und Bundestag stimmen über den Gesetzentwurf ab. Das Gesetz scheitert, wenn im Bundesrat mehr Stimmen gegen das Gesetz zustande kommen als im Bundestag dafür. Wird in beiden Parlamenten eine absolute beziehungsweise Zwei-Drittel-Mehrheit erreicht, gilt das Gesetz als beschlossen.