Linz: Dem Hausarzt fehlt die Übersicht APOTHEKE ADHOC, 27.05.2015 17:53 Uhr
Die Präsidentin der Apothekerkammer Niedersachsen, Magdalene Linz, fordert Nachbesserungen am E-Health-Gesetz. Die Regelungen zum Medikationsplan begrüßt sie zwar, „kein Verständnis haben wir jedoch dafür, dass der Medikationsplan in der Regel durch den Hausarzt erstellt werden soll und der Apotheker gar nicht erwähnt wird“, so Linz.
Sie fordert die Gesundheitspolitiker auf, den Gesetzentwurf dahingehend abzuändern, dass der Medikationsplan gemeinsam vom Arzt und Apotheker erstellt und überwacht wird. „Beide Heilberufe sollten Hand in Hand zusammenarbeiten“, meint Linz. Gefährliche Wechselwirkungen ließen sich nur dann verhindern, wenn alle Medikamente, die ein Patient einnehme, konsequent erfasst und systematisch überprüft würden.
„Doch ein Hausarzt hat meist keine vollständige Übersicht darüber, was Fachärzte seinem Patienten verordnen und welche Medikamente der Erkrankte zusätzlich in Eigenregie einnimmt“, erklärt Linz. Schon jetzt sei der Verbrauch von frei verkäuflichen Arzneimitteln auf einem hohen Stand: Rund 37,5 Prozent der Arzneimittel seien im vergangenen Jahr im Rahmen der Selbstmedikation an Patienten abgegeben worden – ohne Rücksprache mit einem Arzt. „Solche Mengen haben natürlich massive Auswirkungen auf die Sicherheit der Arzneimitteltherapie“, so Linz.
Gerade im Gesundheitswesen müsse die interprofessionelle Zusammenarbeit zum Wohl des Patienten groß geschrieben werden. „Deshalb sollte auch die Politik die Kooperation zwischen den beiden Heilberufen deutlich fördern“, fordert Linz. Die Apothekerkammer Niedersachsen will nun erneut Kontakt zu Vertretern der Landesgruppen von CDU und SPD aufnehmen, um ihnen ihre Kritik im Detail zu erörtern.
Laut Kabinettsentwurf zum E-Health-Gesetz sollen Patienten, denen regelmäßig mindestens drei Medikamente verschrieben werden, ab Oktober 2016 Anspruch auf einen Medikationsplan haben. Anders als von den Apothekern gefordert, soll der Plan von Vertragsärzten erstellt werden. Dafür und für die Aktualisierung des Plans erhalten sie eine Vergütung.
Die Apotheker gehen hingegen leer aus. Laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) ist die Aktualisierung des Medikationsplans in Papierform mit dem Fixhonorar für die Beratung abgegolten. Die Apotheker könnten erst im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (Gematik) an der Vergütung der neuen Kassenleistung beteiligt werden – also wenn der Medikationsplan eine Anwendung auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist.
Die Extra-Vergütung für die Ärzte rechtfertigt das Ministerium mit dem neuen Anspruch der Versicherten auf die Leistung und die zentrale Rolle der Mediziner bei der Erstellung der Medikationspläne. Diese händigten den Plan den Patienten aus, die Apotheker nähmen dann „lediglich Ergänzungen“ vor.
Zum aktuellen Kabinettsentwurf hat sich die ABDA auf Nachfrage bislang nicht geäußert. In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf hatte die ABDA gefordert, dass die Apotheker nicht nur mehr einbezogen, sondern für diese Leistung auch honoriert werden. Die Zusammenarbeit von Arzt und Apotheker ist aus Sicht der ABDA gerade im Bereich der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) erforderlich.
„Keine der Datenquellen ist ausreichend zuverlässig, um alleine zur Erstellung eines Medikationsplans verwendet werden zu können“, hieß es in der Stellungnahme. Nur wenn Arzt und Apotheker nach definierten Regeln gemeinsam mit dem Patienten den Plan erstellten, sei ein möglichst vollständiges Ergebnis möglich.
Vor allem aber sah die ABDA mit dem E-Health-Gesetz eine Chance, das Instrument der Medikationsanalyse gesetzlich zu verankern – und damit zusätzliches Honorar für die Apotheken. Die Analyse müsse vor dem Aushändigen des Medikationsplans geschehen, hieß es in der Stellungnahme. Dabei müsse die AMTS-Prüfung, mit Bewertung und Interventionen hinsichtlich definierter Mindeststandards erfolgen.