E-Health-Gesetz

Lauterbach: Gesundheitssystem schneller vernetzen

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Berlin -

Der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach hat größere Eile bei der elektronischen Vernetzung im Gesundheitssystem angemahnt. Es gehe hier nicht um ein rein technokratisches Problem, sondern um die interdisziplinäre Zusammenarbeit und den Ausbau der Telemedizin, sagte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende bei der ersten Lesung des Gesundheitshaushalts im Bundestag.

Lauterbach geht es um die elektronische Vernetzung von 200.000 Ärzten, 2000 Krankenhäusern und 20.000 Apotheken – zum Wohle des Patienten etwa bei deren Medikationsplänen. Daher sei das sogenannte E-Health-Gesetz nötig, so der Politiker. Die stellvertretende Vorsitzende der Linken-Fraktion, Gesine Lötzsch, warf der großen Koalition aus Union und SPD vor, in Bereichen der Gesundheitspolitik wie den Krankenhäusern den Geldhahn zuzudrehen.

Der Etat von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) für das Jahr 2016 umfasst nach dem Entwurf knapp 14,6 Milliarden Euro. Kern des E-Health-Gesetzes ist der Aufbau eines sicheren Datennetzes zwischen Ärzten, Kliniken, Apothekern und letztlich auch Patienten. Das Bundeskabinett hat den Entwurf von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) Ende Mai verabschiedet.

Ein modernes Stammdatenmanagement soll innerhalb von zwei Jahren eingeführt werden. So sollen die Voraussetzungen für medizinische Anwendungen wie eine elektronische Patientenakte geschaffen werden. Sobald die Akte zur Verfügung steht, erhalten Ärzte und Zahnärzte ein zusätzliche Vergütung, wenn sie das System nutzen. Wenn sie allerdings nicht an der Online-Prüfung der Versichertenstammdaten teilnehmen, drohen ab Juli 2018 Strafen.

Ab 2018 sollen zudem die Notfalldaten von Patienten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden können, wenn Betroffene es wünschen. Auf diese Weise sollen Ärzte über wichtige Daten, wie etwa Allergien oder Vorerkrankungen, informiert werden. Ärzte, die diese Datensätze erstellen, sollen dafür ebenfalls eine Vergütung erhalten.

Für die Erstellung von Medikationsplänen sollen die Mediziner bezahlt werden. Anders als ursprünglich geplant, sollen nicht nur Hausärzte, sondern alle Vertragsärzte den Plan erstellen dürfen. Apotheker sind hingegen ausgeschlossen und dürfen die Medikationspläne nur bearbeiten. Honoriert werden sie nicht.

Einen Anspruch auf einen Medikationsplan sollen ab Oktober 2016 alle Patienten haben, denen regelmäßig mindestens drei Arzneimittel gleichzeitig verordnet werden. Mittelfristig soll der Medikationsplan auch über die eGK abrufbar sein.

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