E-Health-Gesetz

Kassen: Kein Honorar für Medikationsplan

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Berlin -

Grundsätzlich finden die Krankenkassen den gesetzlichen Anspruch auf einen Medikationsplans gut. Nur zahlen wollen sie für die Erstellung und Aktualisierung nicht. Das hat der GKV-Spitzenverband in seiner Stellungnahme zum E-Health-Gesetz noch einmal klargestellt. Außerdem wollen sie bei den Regeln zur Erstellung mit den Ärzten und Apothekern auf Augenhöhe verhandeln.

Mit dem Gesetz erhalten Patienten nach aktuellen Plänen ab Oktober 2016 einen Anspruch auf einen papiergebundenen Medikationsplan, wenn ihnen mindestens drei Arzneimittel gleichzeitig verordneten wurden. Der Medikationsplan soll durch einen behandelnden Arzt erstellt werden. In der Regel soll dies der Hausarzt des Patienten sein. Die Apotheker kämpfen bislang vergeblich um das Recht, selbst Pläne erstellen zu dürfen. Derzeit sind sie nur bei den Aktualisierungen der Pläne vorgesehen.

Grundsätzlich befürworte der GKV-Spitzenverband Maßnahmen zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit, heißt es in der Stellungnahme. Es sei jedoch auch heute schon Aufgabe der Ärzte, vor jeder Verordnung eines Arzneimittels die bestehende Medikation – auch unter Berücksichtigung der Selbstmedikation – zu überprüfen, gegebenenfalls durch Nachfrage beim Patienten.

Entsprechend sehen die Kassen nicht ein, für die Leistung zusätzlich zu zahlen: „Der Aufwand für die Erstellung des Medikationsplans ist bereits heute in der ärztlichen Vergütung berücksichtigt.“ Es sei deshalb nicht nachvollziehbar, dass in der Begründung darauf hingewiesen werde, dass der einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) für ärztliche Leistungen entsprechend anzupassen sei.

Der GKV-Spitzenverband ist zudem gegen die Papierform. Ein elektronischer Medikationsplan könnte aus Sicht der Kassen die Bürokratiekosten sowie redundante Datenhaltungen vermindern. Zudem wäre eine Prüfung der Aktualität bei elektronischer Datenhaltung ohne Aufwand möglich, während es beim papiergebundenen Verfahren mehrere Datenstände geben könne, heißt es weiter. Der Medikationsplan sollte daher als zunächst freiwillige Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) vorgesehen werden, schlagen die Kassen vor. Patienten könnten dennoch einen Papierausdruck erhalten.

Außerdem kritisiert der GKV-Spitzenverband, dass er bei den Details zu Inhalten, Strukturen und Vorgaben zu Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans derzeit außen vor ist. Laut den Plänen der Regierung sollen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Bundesärztekammer (BÄK) und die ABDA einen dreiseitigen Vertrag schließen. „Der GKV-Spitzenverband ist nicht als Vertragspartner vorgesehen; er ist lediglich ins Benehmen zu setzen“, monieren die Kassen.

Dadurch könnten Vertreter der Leistungserbringer einseitig wesentliche Regelungen zulasten der Kassen festlegen, ohne dass diese Einfluss darauf nehmen könnten. „Dies lehnt der GKV-Spitzenverband ab und fordert, gleichberechtigt bei der Erstellung der Vorgaben für den Medikationsplan beteiligt zu werden“, heißt es weiter.

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