E-Health-Gesetz

Bundesrat: Medikationsplan vom Apotheker

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Berlin -

Etappensieg für die Apotheker: Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause beschlossen, dass auch Apotheker einen Medikationsplan ausstellen dürfen sollen. Neben dem E-Health-Gesetz haben die Ländervertreter auch das Präventionsgesetz und das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) durchgewinkt – diese allerdings ohne relevante Änderungen für Apotheken.

Beim E-Health-Gesetz und beim GKV-VSG hat sich der Bundesrat den Ausschussempfehlungen angeschlossen. Der federführende Gesundheitsausschuss hatte mit Blick auf den Medikationsplan empfohlen, dass dieser neben Ärzten auch von Apothekern erstellt und aktualisiert werden können soll. Demnach soll die Formulierung „oder eine vom Versicherten gewählte Apotheke“ in dem Gesetz ergänzt werden.

„Die Erstellung des umfassenden Medikationsplans für Versicherte, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, erfordert die Zusammenführung und Erfassung aller (von verschiedenen Ärzten verordnete und nicht verordnete) Arzneimittel“, heißt es in der Begründung. Diese Informationen lägen in der vom Versicherten gewählten Apotheke immer vor. Mit der Änderung soll den Versicherten die Möglichkeit gegeben werden, zwischen Arzt und Apotheke zu wählen.

Außerdem wird klargestellt, dass das Modellprojekt ARMIN in Sachsen und Thüringen von den neuen Vorgaben unberührt bleibt. „Mit der Ergänzung soll erreicht werden, dass regionale Modellvorhaben für einen Medikationsplan, der nicht nur in Papierform erstellt und zur Verfügung gestellt wird, auch weiterhin durchgeführt werden können“, heißt es in der Begründung. Das Projekt habe die gleiche Zielsetzung wie die geplante gesetzliche Regelung und sei in dieser Form bundesweit einheitlich.

Mit dem Medikationsplan im E-Health-Gesetz soll eine Maßnahme, die in ARMIN bereits realisiert wird, in eine gesetzliche Form überführt werden – das Medikationsmanagement. Dieses dritte Modul stehe in der technische Pilotphase. Die technischen Parameter für die Kommunikation zwischen Arzt und Apotheker seien eingerichtet, das Datenschutzgütesiegel stehe kurz vor der Zuteilung. Vor diesem Hintergrund würde die gesetzliche Regelung, die den Plan bislang nur in Papierform vorsieht, einen Rückschritt bedeuten.

Im Präventionsgesetz gab es keine wesentlichen Änderungen. Da das Mitte Juni vom Bundestag verabschiedete Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist, hätte der Bundesrat nur den Vermittlungsausschuss einberufen können, um Einfluss auf die geplanten Vorgaben zu nehmen. Wie vom Gesundheitsausschuss empfohlen wurde ein solcher Antrag aber nicht gestellt. Die Ländervertreter fassten jedoch eine Entschließung und forderten die Bundesregierung auf, zu berücksichtigen, dass sich die Aufwendungen der Krankenkassen an der betrieblichen Gesundheitsförderung an der Versichertenzahl im jeweiligen Bundesland orientieren.

Zum GKV-VSG, das der Bundestag Mitte Juni beschlossen hat, hat der Bundesrat ebenfalls eine Entschließung gefasst. Die Länder fordern, stärker am geplanten Innovationsfonds mitwirken zu können. Sie wollen sich auf regionaler Ebene stärker an der Gestaltung der Versorgung beteiligen. Die Rückgabe nicht verausgabter Mittel an den Gesundheitsfonds hält der Bundesrat nicht für zielführend. Es bestehe die Gefahr, dass Mittel ohne umfassende Bewertung vergeben werden oder verfallen.

Auch das geplante Gesetz zu Karenzzeiten für Politiker wurde ohne Änderungen durchgewinkt. Beim Wechsel in die Wirtschaft müssen Regierungsmitgliedern künftig eine Sperrzeit von bis zu 18 Monaten einhalten. Der Bundestag hatte das entsprechende Gesetz Anfang Juli verabschiedet. Wenn Kabinettsmitglieder einen Posten in der Wirtschaft annehmen wollen, müssen sie das der Bundesregierung in Zukunft schriftlich mitteilen.

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