Apotheker dürfen in den Zeugenstand Alexander Müller, 03.11.2015 14:40 Uhr
Eine gute Gelegenheit, beim Medikationsplan doch noch stärker einbezogen zu werden, bietet sich den Apothekern am Mittwoch. Dann findet im Gesundheitsausschuss des Bundestags die öffentliche Anhörung zum E-Health-Gesetz statt. Wie aus Koalitionskreisen verlautet, werden die Wünsche der Apotheker zumindest in großer Runde besprochen werden.
Mit dem E-Health-Gesetz soll jeder Patient mit mindestens drei verordneten Arzneimitteln Anspruch auf einen Medikationsplan in Papierform erhalten. Für die Ausstellung dieses Plans sind im Entwurf bislang nur die Hausärzte sowie – nach einer Änderung des Referentenentwurfs – die Fachärzte berechtigt sein. Die Apotheker haben bislang vergeblich versucht, hier ebenfalls aufgenommen zu werden.
Bei einer Anhörung können die Abgeordneten – in diesem Fall die Mitglieder des Gesundheitsausschusses – direkt mit den geladenen Experten und Vertretern der Verbände ins Gespräch kommen. Erstes Ziel für die Lobbyisten ist es deshalb, von den Abgeordneten überhaupt befragt zu werden. Denn nur so können die Wünsche später bei den Änderungsanträgen aus den Fraktionen berücksichtigt werden.
Dieses erste Ziel scheint die ABDA zu erreichen: „Das wird sicherlich zur Sprache kommen“, heißt es aus den Regierungsfraktionen. Es werde Fragen zum Erstellen des Medikationsplans geben, heißt es weiter. Versprechen will man aber vorab nichts. Zunächst wollen sich die Abgeordneten anhören, was die Apotheker zu sagen haben. „Ob daraus konkrete Änderungsanträge resultieren, lässt sich jetzt noch nicht sagen“, heißt es.
Die Apotheker waren in den vergangenen Wochen und Monaten viel bei Abgeordneten unterwegs, um ihre eigene Bedeutung für das Medikationsmanagement zu verdeutlichen. Der Bundesrat ist sogar schon überzeugt. Die Länderkammer hatte in ihrer Stellungnahme zum Gesetz gefordert, die Apotheker zu berücksichtigen. Doch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte dies in der Gegenäußerung der Bundesregierung abgelehnt.
In ihrer schriftlichen Stellungnahme zur Anhörung hatte die ABDA noch eine andere Grundsatzdebatte zum Medikationsplan eröffnet: Die Apotheker schlagen vor, dass Patienten erst ab fünf verordneten Arzneimitteln einen Anspruch auf den Plan haben. Das sei internationaler Standard und auch inhaltlich angemessen.
Die logische Folge dieser Forderung wäre, dass deutlich weniger Versicherte Anspruch auf einen Medikationsplan hätten. Den Apothekern könnte dies bei ihrer Forderung nach einer Honorierung der Medikationsanalyse helfen. Diese muss nach Überzeugung der ABDA der Erstellung des Plans zwingend vorausgehen und extra vergütet werden.
In diesem Punkt gibt es in der Koalition und auch innerhalb der Fraktionen dem Vernehmen nach unterschiedliche Positionen. Während die eine Seite eine höhere Hürde für sinnvoll hält, will die andere es bei drei Arzneimitteln als Mindestgrenze belassen. Immerhin sei die Absenkung von fünf auf drei verordnete Medikamente im Kabinettsentwurf überhaupt erst ins Gesetz geschrieben worden.
Einen Erfolg verbuchen konnten schon die Fachärzte. Sie wurden in der zweiten Fassung des E-Health-Gesetzes aufgenommen und sollen nun auch Medikationspläne ausstellen dürfen. Die Politik ließ sich offenbar von dem Argument überzeugen, manche Chroniker sähen ihren Facharzt regelmäßiger als ihren Hausarzt.
Jetzt hofft die ABDA auf das parlamentarische Verfahren. Allerdings ist der Medikationsplan nur ein kleiner Bestandteil des E-Health-Gesetzes und dieses wiederum nur ein gesundheitspolitisches Gesetzesvorhaben unter anderen. So hat sich etwa die Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Fraktion heute ausschließlich mit dem Palliativgesetz und dem Krankenhausgesetz beschäftigt. E-Health und die Apotheker kamen dabei nicht zur Sprache, heißt es. Diese Themen wurden aber schon vor einigen Wochen in der AG besprochen. Morgen werden die Apotheker genauer wissen, wo sie derzeit stehen.