Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wünscht sich Nachbesserungen an dem im E-Health-Gesetz geplanten Medikationsplan. Die Ärzte fordern, die Funktionen des Plans zertifizieren zu lassen, um eine einheitliche Umsetzung sicherzustellen. Kritisch sehen die Mediziner auch die Vorgabe, dass bereits solche Patienten Anspruch auf einen Medikationsplan haben sollen, die regelmäßig nur drei Arzneimittel einnehmen.
KBV-Vorstand Regina Feldmann erklärte, ohne konkrete Verpflichtungen werde es schwer sein, die Hersteller von Praxissoftware zu bewegen, die nötigen Funktionen in der geforderten Zeit und Qualität bereitzustellen. „Wir schlagen vor, die etablierten Zertifizierungsverfahren der KBV auch auf die Funktionalitäten der Medikationspläne auszuweiten“, so Feldmann.
Feldmann kritisierte, dass laut Gesetzentwurf bereits ab drei Medikamenten ein Anspruch auf den Plan besteht. Ursprünglich war vorgesehen, ab fünf regelmäßig eingenommenen Arzneimitteln einen Anspruch auf einen Medikationsplan im Gesetz zu verankern.
Diese Grenze war bei der ABDA und der Bundesärztekammer (BÄK) auf Kritik gestoßen: „Die Festlegung einer Anzahl von fünf oder mehr Arzneimitteln als Voraussetzung für die Erstellung eines Medikationsplans ist inhaltlich nicht begründbar“, hieß es in einer gemeinsamen Stellungnahme der BÄK und der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) zum Referentenentwurf.
ABDA-Geschäftsführer Professor Dr. Martin Schulz kritisierte diese Vorgabe ebenfalls. Er verwies auf das Pilotprojekt ARMIN in Sachsen und Thüringen: Dabei würden Medikationspläne auch für Patienten ausgestellt, die zwar weniger als fünf Arzneimittel erhielten, bei denen Arzt oder Apotheker aber einen Bedarf sähen. Daraufhin wurde die Grenze auf drei Arzneimittel abgesenkt.
Feldmann hingegen betont: „Kritisch wird es in der Regel erst, wenn die Patienten fünf Wirkstoffe oder mehr einnehmen müssen.“ Das wisse man aus der internationalen Literatur, aus Studien und Modellprojekten. Auch die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin beschreibe in ihrer Leitlinie Multimedikation die Einnahme von mehr als fünf Medikamenten als kritischen Schwellenwert. Und deshalb sei dies auch zum Aufgreifkriterium für das Medikationsmanagement bei ARMIN bestimmt worden.
Wie bei ARMIN setzt die KBV-Chefin auf eine Entscheidung durch den Arzt: „Ich schlage vielmehr vor, bei weniger als fünf Medikamenten den Arzt im Einzelfall entscheiden zu lassen, ob ein Medikationsplan sinnvoll ist“, sagte Feldmann.
Bei der KBV befürchtet man eine hohe Nachfrage. Schätzungen zufolge würde bei einer Schwelle von drei Medikamenten die Zahl der anspruchsberechtigten Patienten von rund 7,5 Millionen Versicherten auf etwa das Doppelte ansteigen. Dies wäre „mit einer hohen Belastung insbesondere für den hausärztlichen Versorgungsbereich verbunden“.
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